ABGESTIMMT
Verwaltungsrat
Protokoll Nr. 2 vom 20.08.18

ANGENOMMEN
Pädagogischer Rat
Protokoll Nr. 5 vom 30.08.18

GENEHMIGT
Direktorin der Bildungseinrichtung Baranova S. A.
Anordnung Nr. 69 vom 31.08.18

Regelung
über die Durchführung der Zwischenbewertung der Schüler und die Durchführung der laufenden Leistungsbewertung, Festlegung ihrer Formen, Häufigkeit und des Verfahrens der Durchführung
in der Mittelschule Nr. 2 der Stadt Makaryev.

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Diese Regelung wurde in Übereinstimmung mit dem Föderalen Gesetz vom 29. Dezember 2012 Nr. 273-FZ „Über Bildung in der Russischen Föderation“, dem Erlass des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation vom 30. August 2013 Nr. 1015 „Über die Genehmigung der Ordnung für die Organisation und Durchführung der Bildungsaktivitäten nach den grundlegenden allgemeinbildenden Programmen – Bildungsprogrammen der Grund-, Haupt- und Sekundarstufe“ sowie der Satzung der kommunalen staatlichen allgemeinbildenden Mittelschule Nr. 2 der Stadt Makaryev im Bezirk Makaryev der Region Kostroma entwickelt.

1.2. Diese Regelung über die Durchführung der Zwischenbewertung der Schüler und die Durchführung der laufenden Leistungsbewertung (im Folgenden – „Regelung“) ist ein lokaler normativer Akt der kommunalen staatlichen allgemeinbildenden Mittelschule Nr. 2 der Stadt Makaryev im Bezirk Makaryev der Region Kostroma (im Folgenden – „Organisation“) und regelt die Häufigkeit, das Verfahren, das Bewertungssystem und die Formen der Durchführung der Zwischenbewertung der Schüler sowie der laufenden Leistungsbewertung.

1.3. Die Beherrschung des Bildungsprogramms, einschließlich einzelner Abschnitte oder des gesamten Umfangs eines Unterrichtsfachs, Kurses, einer Disziplin (Moduls) des Bildungsprogramms, wird von laufender Leistungsbewertung und Zwischenbewertung begleitet, die in den im Lehrplan festgelegten Formen und im von der Bildungseinrichtung bestimmten Verfahren durchgeführt werden.

1.4. Die laufende Leistungsbewertung der Schüler ist eine systematische Überprüfung der Lernerfolge der Schüler, die durch den Pädagogen im Verlauf der Bildungsaktivitäten gemäß dem Bildungsprogramm durchgeführt wird.

1.5. Die Zwischenbewertung ist die Feststellung des Erreichungsgrades der Ergebnisse in den Fächern, Kursen, Disziplinen (Modulen), wie sie im Bildungsprogramm vorgesehen sind.

1.6. Die Zwischenbewertung wird in den Klassen 1 bis 11 durchgeführt.

1.7. Die Zwischenbewertung erfolgt für jedes Unterrichtsfach, jeden Kurs, jede Disziplin, jedes Modul zum Ende des Schuljahres.
Die Termine der Durchführung der Zwischenbewertung werden im Bildungsprogramm festgelegt.

INHALT UND VERFAHREN DER
DURCHFÜHRUNG DER LAUFENDEN LEISTUNGSBEWERTUNG DER SCHÜLER

2.1. Die laufende Leistungsbewertung der Schüler wird während des Schuljahres zu folgenden Zwecken durchgeführt:
– Überprüfung des Grades der Zielerreichung durch die Schüler gemäß dem Bildungsprogramm;
– Bewertung der Übereinstimmung der Ergebnisse mit den Anforderungen der föderalen staatlichen Bildungsstandards (FGOS);
– Selbstbewertung durch den Schüler und Bewertung seiner Arbeit durch die Lehrkraft mit dem Ziel der möglichen Verbesserung des Bildungsprozesses.

2.2. Die laufende Leistungsbewertung wird von der Lehrkraft durchgeführt, die den jeweiligen Teil des Bildungsprogramms umsetzt.
Die laufende Bewertung erfolgt im Verlauf des Schuljahres, wobei in den Klassen 1–9 eine Quartalsbewertung und in den Klassen 10–11 eine Halbjahresbewertung erfolgt.

2.3. Die Formen und die Häufigkeit der laufenden Leistungsbewertung zu bestimmten Themen (Abschnitten) eines Unterrichtsfachs, Kurses, einer Disziplin (eines Moduls) werden von der jeweiligen Fachlehrkraft selbstständig unter Berücksichtigung des Bildungsprogramms und der Zusammensetzung der Schülergruppe festgelegt (Anlage 1).

2.4. Die Ergebnisse der laufenden Leistungsbewertung werden nach dem Fünf-Punkte-System dokumentiert (wobei die Note „1“ (ungenügend) der Note „2“ (nicht zufriedenstellend) gleichgestellt wird) sowie unter Berücksichtigung der Spezifikationen (Erläuterungen) zu den Bewertungsmaterialien.

Die Ergebnisse der laufenden Bewertung werden in Klassenbüchern (auch elektronischen Klassenbüchern) sowie in den Heften und Tagebüchern der Schüler dokumentiert.

2.5. Die laufende Leistungsbewertung der Schüler der ersten Klasse erfolgt während des Schuljahres ohne Dokumentation der Lernergebnisse in Form von Noten nach dem Fünf-Punkte-System; es ist nur eine positive und nicht differenzierte Leistungsdokumentation zulässig.

2.6. Die laufende Leistungsbewertung im Fach „Grundlagen religiöser Kulturen...