Die Handelsbeziehungen zwischen den Überseegebieten und Europa, die ihren Ursprung in kolonialen Verhältnissen haben, bleiben ein zentrales Element der europäischen Entwicklungspolitik. Auch wenn alle Überseegebiete, die im Römischen Vertrag von 1957 aufgelistet waren, mittlerweile unabhängig geworden sind, hinterlassen diese historischen Verbindungen Spuren in der gegenwärtigen Struktur der Entwicklungszusammenarbeit. Erdem Türkelli analysiert in seiner Untersuchung die fortdauernden Auswirkungen dieser Verhältnisse und zeigt auf, wie sich das Verhältnis zwischen Europa und den ehemaligen Kolonien der Mitgliedstaaten der EU bis heute entwickelt hat. Diese Auswirkungen sind vor allem in den weiterhin bestehenden Bindungs- und Hilfsvereinbarungen sowie in der neoliberalen und technokratischen Verflechtung von Hilfe, Handel und Investitionen sichtbar.
Ein wesentliches Element dieser Entwicklung ist die Serie von Handels- und Investitionsverträgen, die die EU mit den ehemaligen Kolonien abgeschlossen hat. Diese beginnen mit den frühen Yaoundé-Konventionen, die mit den afrikanischen Staaten, die ehemals europäische Kolonien waren, verhandelt wurden. Diese wurden später durch die vier Lomé-Konventionen ersetzt, die mit den neu hinzugekommenen Staaten der Afrikanischen, Karibischen und Pazifischen Länder abgeschlossen wurden. Türkelli verdeutlicht, dass mit der Weiterentwicklung dieser Verträge die Zielsetzungen der Armutsbekämpfung und der nachhaltigen Entwicklung zunehmend mit einem Fokus auf private Investitionen und politische Fragestellungen, wie der Steuerung von Migration in die EU, kombiniert wurden. Besonders in den letzten Jahren hat sich dieser Trend verstärkt, da die EU mit den Herausforderungen des Klimawandels und der Pandemie zu kämpfen hat, während populistische Bewegungen innerhalb der Mitgliedstaaten an Einfluss gewinnen.
In einer weiterführenden Betrachtung analysieren Leila Brännström und Markus Gunneflo die Widersprüche zwischen radikalen und liberalen Wirtschaftspolitiken in Schweden. Ihr Kapitel untersucht, wie die sozialdemokratische Agenda Schwedens, die in der Zwischenkriegszeit entwickelt wurde, einerseits bestimmte Solidaritäten mit den nicht ausgerichteten, neu unabhängigen Nationen förderte, andererseits jedoch an einem ungleichen globalen Kapitalismus festhielt. Schweden verfolgte damit eine Entwicklungspolitik, die zwar für den globalen Süden eine Verbesserung der Lebensbedingungen anstrebte, gleichzeitig aber auch die eigene wirtschaftliche und politische Stellung im globalen Kontext sicherte. Schweden hat, trotz seiner Unterstützung des Neuen Internationalen Wirtschaftlichen Ordens (NIEO), über die Jahrzehnten hinweg von liberalisiertem Handel und der Hegemonie der USA profitiert, was zu einer teils widersprüchlichen Entwicklungspolitik führte. Heute investiert Schweden immer noch 1% seines BIP in ausländische Hilfe, doch hat sich der Fokus dieser Hilfe von einer umfassenden Transformation von Staaten hin zu einem eher humanitären Ansatz verschoben, der sich auf die Linderung von Notlagen in Konfliktgebieten konzentriert.
Die Rolle des Staates in der internationalen Entwicklungspolitik wird auch von Luis Eslava, Caitlin Murphy und Sundhya Pahuja in ihrer Analyse hinterfragt. Sie setzen sich kritisch mit der Vorstellung auseinander, dass der Staat als isolierter und stabiler Akteur fungiert. Diese Perspektive, die lange Zeit die Grundlage vieler Entwicklungspolitiken bildete, setzt den Entwicklungsprozess oft als die Fähigkeit eines Staates voraus, Frieden und Wohlstand zu gewährleisten. Gleichzeitig verschleiert sie die globalen Ungleichgewichte, die im internationalen Ressourcenfluss zwischen „entwickelten“ und „entwickelnden“ Ländern bestehen. Ihre Kritik zielt darauf ab, das Verständnis des Staates als starr und homogen zu hinterfragen und zu zeigen, wie internationale Normen und Praktiken den Staat zu stabilisieren versuchen, während gleichzeitig Widerstände gegen diese Stabilisierung entstehen. Diese internen und externen Dynamiken beeinflussen die Art und Weise, wie Staaten sich in einem internationalen Kontext behaupten und entwickeln.
Ein besonders wichtiger Aspekt, den diese Perspektiven aufzeigen, ist der Wandel in der internationalen Entwicklungsordnung. Die verschiedenen Beiträge verdeutlichen, dass internationale Institutionen wie die Vereinten Nationen oder die Bretton-Woods-Institutionen nicht nur als statische Strukturen zu verstehen sind, sondern als sich ständig weiterentwickelnde Normen und Praktiken, die die globalen Governance-Strukturen formen. Diese Institutionen tragen nicht nur zur Schaffung von Entwicklungsnormen bei, sondern auch zur Herstellung von Technologien der internationalen Steuerung, die wiederum die Entwicklungspolitik prägen. Solche Technologien beinhalten zum Beispiel Verfahren der Quantifizierung oder das Konzept des „Nudging“, die die Art und Weise verändern, wie internationale Entwicklungspolitik in der Praxis umgesetzt wird.
Neben diesen technischen und institutionellen Aspekten ist es wichtig zu erkennen, dass die Entwicklungspolitik nicht nur auf staatlicher Ebene, sondern auch durch lokale Akteure und Gemeinschaften geprägt wird, die sich gegen die einseitige Ausrichtung der internationalen Politik zur Wehr setzen. Die Auseinandersetzungen um die „Souveränität“ und die Verwirklichung von Autonomie in den Entwicklungsländern sind zentrale Elemente, die oft nicht ausreichend beachtet werden. Die Herausforderung besteht darin, eine Politik zu schaffen, die die unterschiedlichen Perspektiven und Interessen dieser Akteure berücksichtigt und gleichzeitig den globalen Herausforderungen gerecht wird.
Wie entstehen Normen im Bereich der Klimafinanzierung und was bedeutet das für die globale Verantwortung?
Im Bereich der internationalen Klimafinanzierung bewegen sich zahlreiche Akteure und Institutionen gleichzeitig aufeinander zu und begegnen sich in vielfältigen Auseinandersetzungen, die das Verständnis des Begriffs "Klimafinanzierung" prägen und vorantreiben. Das Konzept von Klimafinanzierung ist dabei nicht nur eine technische oder wirtschaftliche Angelegenheit, sondern auch ein politisches Schlachtfeld. Der Begriff hat sich aus der Notwendigkeit heraus entwickelt, Gelder für die Bekämpfung des Klimawandels bereitzustellen, wobei die Bedeutung und die Zielrichtung dieser Mittel in einem kontinuierlichen Wandel begriffen werden müssen.
Ein zentraler Aspekt der Klimafinanzierung ist die Verschiebung des Begriffs innerhalb eines sich verändernden Normen- und Regimeverständnisses. Regime können als „Sätze von Normen, Entscheidungsverfahren und Organisationen, die sich um funktionale Themen gruppieren und von bestimmten Verhaltensweisen und Annahmen dominiert werden“ verstanden werden. In diesem Zusammenhang ist es entscheidend, wie bestimmte normative Vorurteile und Präferenzen innerhalb eines Regimes eingebaut werden. Die Politik der Klimafinanzierung ist demnach nicht nur eine technische Angelegenheit, sondern auch ein Schauplatz konkurrierender politischer Projekte.
Ein Beispiel für diesen Wettstreit sind die unterschiedlichen Vorstellungen über den Begriff der Klimafinanzierung selbst. Auf der einen Seite stehen die Stimmen der Entwicklungsländer und nichtstaatlicher Organisationen, die Klimafinanzierung als ein Mittel zur Wiedergutmachung der historischen Verantwortung der Industrieländer verstehen. Sie betonen, dass die Klimafinanzierung vor allem eine Form der Umverteilung von Ressourcen sein sollte, um die Schäden zu mindern, die durch den Klimawandel entstehen. Auf der anderen Seite setzen entwickelte Länder und internationale Organisationen auf ein Modell, das verstärkt private Investitionen und mobilisierte Mittel aus dem privaten Sektor einbezieht, um die finanziellen Ressourcen für Klimaschutzmaßnahmen zu erweitern.
Es ist entscheidend zu verstehen, dass der Begriff der Klimafinanzierung in einem ständigen Prozess der Aushandlung und des Wettstreits zwischen verschiedenen Akteuren steht. Diese Akteure haben jeweils unterschiedliche Ziele, die sie durch die Finanzierung von Klimaschutzprojekten verfolgen. Während die einen die Finanzmittel als notwendiges Instrument zur Förderung von nachhaltiger Entwicklung und zum Schutz der am stärksten vom Klimawandel betroffenen Regionen sehen, betrachten andere die Klimafinanzierung als Teil einer breiteren wirtschaftlichen und marktwirtschaftlichen Umgestaltung, die Investitionen und unternehmerisches Engagement in den Vordergrund stellt.
Dieser Wettstreit zwischen den Normen und Definitionen von Klimafinanzierung lässt sich in einem breiteren Kontext globaler politischer Auseinandersetzungen verorten. In vielen internationalen Regimen, wie etwa dem Handel oder dem Umweltschutz, haben sich bestimmte Normen etabliert, die von den Akteuren in der internationalen Politik kontinuierlich neu verhandelt werden. Im Fall der Klimafinanzierung geht es darum, welche Normen und welche Definitionen als legitim anerkannt werden, was nicht nur von den formellen rechtlichen Strukturen abhängt, sondern auch von den Machtverhältnissen und den politischen Interessen der beteiligten Akteure.
Die politische Bedeutung dieser Normen und ihre Aushandlung werden besonders deutlich, wenn man sich die historische Entwicklung der Prinzipien in internationalen Abkommen, wie etwa der Rio-Erklärung, ansieht. Prinzip 7 der Rio-Erklärung zur Gemeinsamen, aber Differenzierten Verantwortung (CBDR) spiegelt den Versuch wider, das Prinzip der historischen Verantwortung für den Klimawandel festzuschreiben. Diese Formulierung war das Ergebnis eines intensiven Verhandlungsprozesses zwischen den Industrieländern und den Entwicklungsländern. Letztere forderten eine stärkere Verbindlichkeit und eine klare Verpflichtung der Industrieländer, nicht nur finanziell zu unterstützen, sondern auch konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen des Klimawandels zu mildern.
Dabei wird deutlich, dass das Konzept der Klimafinanzierung nicht nur in finanzieller Hinsicht zu verstehen ist, sondern auch als ein politisches Instrument zur Umverteilung von Verantwortung und Ressourcen. Es stellt sich die Frage, welche Formen der Unterstützung als gerecht und notwendig erachtet werden und wie diese in einem globalen Kontext verankert werden können. Der Begriff „Klimafinanzierung“ ist daher nicht nur ein technischer Begriff, sondern auch ein Kampfbegriff, der in einem globalen politisch-ökonomischen Rahmen verhandelt wird.
Ein wichtiger Punkt, der häufig übersehen wird, ist die Interaktion zwischen verschiedenen Regimen und die Frage der Autorität in der globalen Rechtsordnung. In einem solchen pluralistischen Umfeld konkurrieren unterschiedliche Normen und Verfahren um Gültigkeit. Wer bestimmt, welche Definition von Klimafinanzierung in internationalen Abkommen und Verträgen berücksichtigt wird? Wer hat die Macht, die relevanten Normen zu setzen? Dies sind zentrale Fragen, die die Richtung der globalen Klimapolitik und der Klimafinanzierung entscheidend beeinflussen.
Zusätzlich zur Auseinandersetzung um die Definition und die Quellen der Klimafinanzierung muss auch die Rolle der verschiedenen internationalen Akteure, insbesondere der multilateralen Entwicklungsbanken und der privaten Sektoren, berücksichtigt werden. Diese Akteure spielen eine Schlüsselrolle bei der Mobilisierung der notwendigen Mittel und der Implementierung von Klimaschutzprojekten, was wiederum politische Implikationen für die Gestaltung der globalen Klimafinanzierung hat. Die Herausforderung besteht darin, die verschiedenen Interessen und Perspektiven dieser Akteure miteinander in Einklang zu bringen und eine nachhaltige und gerechte Finanzierung des globalen Klimaschutzes sicherzustellen.
Wie der Begriff der Rechtsstaatlichkeit durch internationale Normen und Interventionen geprägt wird
Der Begriff der „Rechtsstaatlichkeit“ hat sich über die Jahre hinweg zu einem zentralen Element des internationalen Diskurses entwickelt, wobei sein Verständnis und seine Anwendung in unterschiedlichen Ländern variieren. Ein wesentliches Hindernis bei der internationalen Messung und Vergleichbarkeit der Rechtsstaatlichkeit ist die Vielfalt an informellen Rechtssystemen, die in vielen Ländern existieren. Diese Systeme entziehen sich weitgehend den klassischen Messmethoden und widersprechen der Idee einer universellen Rechtsordnung. Die Komplexität dieser informellen Rechtssysteme zeigt sich besonders in Konflikt- und post-konfliktgesellschaften, die oft als gesetzlose Zonen beschrieben werden. Die Herausforderung besteht darin, diese Systeme zu messen und ihre Fairness sowie Wirksamkeit im Vergleich zu formellen Rechtssystemen zu bewerten.
Das World Justice Project (WJP) hat sich intensiv der Sammlung von Daten über informelle Justiz in mehreren Ländern gewidmet, doch die Schwierigkeiten bei der Beurteilung ihrer Fairness und Effektivität machen die Einschätzung dieser Systeme besonders komplex. In vielen Fällen bleibt die Realität der informellen Justiz verborgen, da sie sich nicht leicht in das universelle Modell der Rechtsstaatlichkeit einfügt. Die internationale Gemeinschaft, insbesondere durch Organisationen wie die Vereinten Nationen (UN), strebt jedoch an, ein globales Verständnis von Rechtsstaatlichkeit zu fördern, das auf universellen Prinzipien basiert und in verschiedenen Ländern, Kulturen und wirtschaftlichen Kontexten anwendbar ist.
Die Herausforderung, diese universellen Prinzipien umzusetzen, wird besonders deutlich in Konfliktregionen, in denen das Fehlen einer funktionierenden Rechtsordnung zu Instabilität und weitreichenden Menschenrechtsverletzungen führt. Seit 1961, als der Begriff der Rechtsstaatlichkeit erstmals in einer UN-Sicherheitsratsresolution verwendet wurde, hat die UN ihre Arbeit im Bereich der Rechtsstaatlichkeit stetig ausgeweitet. Insbesondere in Konflikt- und post-konfliktgesellschaften, in denen staatliche Institutionen zerschlagen und die Sicherheitslage oftmals prekär ist, versucht die UN, die Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen. Dabei geht es nicht nur um die Wiederherstellung formeller Gesetzgebung, sondern auch um die Förderung von Menschenrechten und sozialer Ordnung. Die UN betont, dass die Entwicklung eines Rechtsstaats nicht nur auf den institutionellen Wiederaufbau ausgerichtet sein darf, sondern auch auf die Wiederbelebung der in der Gesellschaft tief verwurzelten ethischen Normen, die in der Vergangenheit die Grundlage der Menschenrechte bildeten.
In vielen dieser Gesellschaften wird die Rechtsstaatlichkeit als „Vakuum“ oder als „Lücke“ beschrieben, die es zu füllen gilt. Dieses Fehlen einer funktionierenden Rechtsordnung wird als der Zustand beschrieben, in dem sich Gesellschaften befinden, bevor sie die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit wiederherstellen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie die UN und andere internationale Akteure mit den tief verwurzelten ethischen Normen der Gesellschaften arbeiten können, um die Rechtsstaatlichkeit wieder zu etablieren. Oftmals erfordert diese Arbeit eine sorgfältige und geduldige Annäherung, da sie nicht nur mit institutionellen Defiziten und einem Mangel an politischem Willen konfrontiert ist, sondern auch mit einem tiefen Misstrauen der Bevölkerung gegenüber der Regierung und den bestehenden Institutionen.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt in diesem Prozess ist die Unterscheidung zwischen der Wiederherstellung des Rechtsstaats von außen und der Rückführung auf die ethischen und sozialen Normen, die ursprünglich den rechtlichen Rahmen einer Gesellschaft prägten. In vielen Fällen wird die internationale Unterstützung als notwendig erachtet, um diese Normen wiederzubeleben, wobei die Interventionsmechanismen jedoch nicht immer so transparent sind, wie es die Theorie nahelegt. Die Realität zeigt, dass internationale Akteure, die versuchen, den Rechtsstaat wiederherzustellen, oft auf lokale Widerstände und komplexe soziale Dynamiken stoßen, die den Prozess erschweren.
Die Schwierigkeiten bei der Implementierung der Rechtsstaatlichkeit werden weiter verstärkt, wenn man die unterschiedlichen kulturellen und politischen Kontexte berücksichtigt, in denen diese Prinzipien umgesetzt werden sollen. Jeder Konflikt- oder post-konfliktstaat hat seine eigene Geschichte, seine eigenen Traditionen und Normen, die in den Wiederaufbauprozess integriert werden müssen. Dabei darf nicht nur auf die formalen Institutionen abgestellt werden, sondern es muss auch die soziale Akzeptanz und das Vertrauen in die neue Ordnung berücksichtigt werden.
Die Aufgabe der internationalen Gemeinschaft, insbesondere der Vereinten Nationen, wird es daher auch in Zukunft bleiben, nicht nur formelle rechtliche Strukturen zu etablieren, sondern auch die tieferliegenden sozialen und kulturellen Normen zu berücksichtigen. Der Wiederaufbau des Rechtsstaats ist ein komplexer Prozess, der sowohl institutionelle als auch gesellschaftliche Ebenen umfassen muss, um nachhaltig und wirksam zu sein.
Warum formelle relationale Verträge in der neuen Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sind
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