1. Art der Wertpapiere
    Art der Wertpapiere – Anleihen (Inhaberpapierrechte), Serie und andere Identifikationsmerkmale von Börsenanleihen, die im Rahmen des Programms für Börsenanleihen emittiert werden (nicht konvertierbar, zinstragend, Diskontanleihen usw.):

Art der Wertpapiere: Börsenanleihen auf den Inhaber

Identifikationsmerkmale der im Rahmen des Programms für Börsenanleihen emittierten Wertpapiere: Börsenanleihen zinstragend, nicht konvertierbar, dokumentarisch, auf den Inhaber, mit zentraler Aufbewahrungspflicht, mit der Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung auf Verlangen der Inhaber und nach Ermessen der Offenen Aktiengesellschaft „Zentrale Vorort-Passagiergesellschaft“ (im Folgenden – „Emittent“, OAO „Zentrale PPK“).

Serie: Informationen zur Serie der einzelnen Ausgabe von Börsenanleihen werden in den Emissionsbedingungen des Programms für Börsenanleihen angegeben (im Folgenden – Emissionsbedingungen).

Im Text werden folgende Begriffe verwendet:
Programm oder Anleiheprogramm – das aktuelle Programm für Börsenanleihen der Serie P01-BO, das die allgemein festgelegten Rechte der Inhaber der Börsenanleihen und andere allgemeine Bedingungen für eine oder mehrere Ausgaben von Börsenanleihen enthält;
Emissionsbedingungen – die Emissionsbedingungen für die Börsenanleihen im Rahmen des Programms für Börsenanleihen, die die spezifischen Bedingungen für eine einzelne Ausgabe von Börsenanleihen enthalten;
Ausgabe – eine einzelne Ausgabe von Börsenanleihen, die im Rahmen des Programms emittiert wird;
Zusätzliche Ausgabe – eine zusätzliche Ausgabe von Börsenanleihen, die zusätzlich zu den zuvor emittierten Börsenanleihen derselben Ausgabe im Rahmen des Programms emittiert wird.
Börsenanleihe oder Börsenanleihe der Ausgabe – eine Börsenanleihe, die im Rahmen der Ausgabe emittiert wird.

  1. Form der Börsenanleihen:
    Dokumentarisch

  2. Hinweis auf die Pflicht zur zentralen Aufbewahrung
    Es ist eine Pflicht zur zentralen Aufbewahrung der Börsenanleihen vorgesehen.

Depotbank, die die zentrale Aufbewahrung vornimmt:
Vollständiger Firmenname: Nichtbankinstitut Aktiengesellschaft „Nationaler Abwicklungsdepot“
Abgekürzter Firmenname: NKO AO NRD
Sitz: Moskau, Spartakowskaja Straße, Haus 12
Postanschrift: 105066, Moskau, Spartakowskaja Straße, Haus 12
Steuernummer: 7702165310
Telefon: (495) 956-27-89, (495) 956-27-90
Lizenznummer für die Durchführung von Depotgeschäften: 045-12042-000100
Ausgabedatum: 19.02.2009
Gültigkeitsdauer: unbegrenzt
Lizenzierungsbehörde: FSFR Russlands

Im Falle der Beendigung der Tätigkeit von NKO AO NRD aufgrund seiner Reorganisation wird die zentrale Aufbewahrung der Börsenanleihen von dessen Rechtsnachfolger übernommen. In Fällen, in denen im Programm und/oder in den Emissionsbedingungen NKO AO NRD erwähnt wird, ist entweder NKO AO NRD oder dessen Rechtsnachfolger gemeint.

Die Börsenanleihen werden in dokumentarischer Form mit der Ausstellung eines einzelnen Zertifikats (im Folgenden – „Zertifikat“ oder „Börsenanleihen-Zertifikat“) ausgegeben, das in der zentralen Aufbewahrung bei NKO AO NRD (auch – „NRD“) für das gesamte Volumen der Ausgabe (Zusätzliche Ausgabe) aufbewahrt wird. Es ist nicht vorgesehen, dass einzelne Zertifikate an die Inhaber der Börsenanleihen ausgehändigt werden. Die Inhaber der Börsenanleihen haben nicht das Recht, die Aushändigung eines Zertifikats zu verlangen.
Vor dem Beginn der Platzierung der Börsenanleihen übergibt der Emittent das Zertifikat zur Aufbewahrung bei NRD. Ein Muster des Börsenanleihen-Zertifikats ist im Anhang zu den entsprechenden Emissionsbedingungen enthalten.
Im Falle von Abweichungen zwischen dem Text des Programms, der Emissionsbedingungen und den in dem Börsenanleihen-Zertifikat angegebenen Daten hat der Inhaber das Recht, die Rechte aus den Börsenanleihen in dem Umfang geltend zu machen, der im Zertifikat festgelegt ist.
Die Erfassung und Bestätigung der Rechte an den Börsenanleihen sowie die Erfassung und Bestätigung der Übertragung von Börsenanleihen, einschließlich der Fälle, in denen Börsenanleihen mit Verpflichtungen belastet werden, erfolgt bei NRD und anderen Depotbanken, die die Erfassung der Rechte an den Börsenanleihen vornehmen, ausgenommen NRD (im Folgenden – „Depotbanken“).
Das Eigentum an den Börsenanleihen wird durch Auszüge von Depotkonten bestätigt, die von NRD und Depotbanken den Inhabern der Börsenanleihen ausgestellt werden. Das Eigentum an den Börsenanleihen geht von einer Person auf eine andere über, wenn der Eingangseintrag auf dem Depotkonto des Erwerbers der Börsenanleihen bei NRD und Depotbanken vorgenommen wird.
Der potenzielle Erwerber der Börsenanleihen muss ein Depotkonto bei NRD oder einer Depotbank eröffnen. Die Verfahren und Fristen für die Eröffnung von Depotkonten werden durch die Vorschriften der jeweiligen Depotbanken festgelegt.
Der Erwerber der Börsenanleihen bewertet selbst und trägt das Risiko, dass sein persönliches Gesetz, ein Verbot oder eine andere Einschränkung, die von staatlichen oder anderen zuständigen Behörden verhängt wird, ihm das Investieren in die Börsenanleihen untersagen könnte.
Der Erwerber der Börsenanleihen bewertet selbst und trägt das Risiko, dass das persönliche Gesetz der Depotbank, bei der er ein Depotkonto führt, das für die Erfassung der Rechte an den Börsenanleihen vorgesehen ist, oder das persönliche Gesetz der Depotbank, bei der die Transaktion der Börsenanleihen durchgeführt werden soll, sowie ein Verbot oder eine andere Einschränkung, die auferlegt wurde, ihn daran hindern könnten, die Börsenanleihen zu erwerben.