Die Frage nach dem Recht eines Staates, Einwanderer abzuweisen, berührt nicht nur rechtliche oder politische Überlegungen, sondern auch die grundlegenden Bedingungen, die einem Staat erlauben, als solcher anerkannt zu werden. Der Gedankengang, der sich dahinter verbirgt, basiert auf der Annahme, dass Staaten existieren und dass sie gewisse Merkmale besitzen, ohne die sie nicht als Staaten beschrieben werden könnten. Unter anderem wird dabei vorausgesetzt, dass Staaten über eine permanente Bevölkerung, ein definiertes Territorium und eine funktionierende Regierung verfügen, die in der Lage ist, über dieses Territorium Herrschaft auszuüben. Diese Merkmale sind so grundlegend, dass sie den Staat überhaupt erst zu einem politischen Organisieren machen.
Die Grundlage für die Diskussion über das Recht zur Ablehnung von Einwanderern ergibt sich aus der Analyse dieser Merkmale. Ein Staat kann nicht existieren, ohne gleichzeitig über diese drei Dinge zu verfügen: eine Regierung, die ihre coercive Kontrolle ausüben kann, ein klar definiertes geografisches Gebiet und eine bestimmte Bevölkerungsgruppe, über die diese Kontrolle ausgeübt wird. Ein Staat, wie ihn die Montevideo-Konvention von 1934 beschreibt, wird somit durch die Fähigkeit charakterisiert, über ein bestimmtes Gebiet zu herrschen, unabhängig davon, ob es sich dabei um Einheimische oder Ausländer handelt.
Das wichtige Konzept in diesem Zusammenhang ist das der „Jurisdiktion“, welche die geografische und politische Gültigkeit von Regeln und Gesetzen innerhalb eines bestimmten Territoriums definiert. Ein Staat übt seine juristische Kontrolle über alle Individuen innerhalb seines territorialen Geltungsbereichs aus, was bedeutet, dass Menschen, die sich auf seinem Gebiet befinden, unter dem gleichen Schutz des Gesetzes stehen. Dies gilt unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem rechtlichen Status. So wird ein Gebiet nur dann als „Staat“ betrachtet, wenn es diese rechtliche Jurisdiktion über alle auf diesem Gebiet anwesenden Personen ausübt.
Im Kontext der Einwanderung wird nun die Frage aufgeworfen, ob ein Staat das Recht hat, Individuen abzuweisen, die versuchen, in dieses Gebiet einzutreten. Um diese Frage zu beantworten, ist es entscheidend zu verstehen, dass das Recht eines Staates, seine Grenzen zu kontrollieren und die Einreise zu regulieren, eng mit der Frage verbunden ist, wie Rechte innerhalb eines Territoriums verteilt werden. Staaten sind verpflichtet, die Menschenrechte derjenigen zu schützen, die sich innerhalb ihres Hoheitsgebiets aufhalten. Dies bedeutet, dass der Staat eine Reihe von Verpflichtungen hat: Er muss die Menschenrechte der Personen respektieren, die in seinem Territorium leben, sie schützen und dafür sorgen, dass diese Rechte auch erfüllt werden.
Diese drei Pflichten, die der Staat gegenüber den Menschenrechten zu erfüllen hat, lassen sich in drei Kategorien unterteilen: respektieren, schützen und erfüllen. Während die Verpflichtung, Menschenrechte zu respektieren, universell ist – d.h., ein Staat darf niemals die Menschenrechte von Personen verletzen, gleichgültig, ob diese sich in seinem Hoheitsgebiet befinden oder nicht – so gilt für die anderen beiden Verpflichtungen eine klare Einschränkung auf den territorialen Geltungsbereich des Staates. Das bedeutet, dass der Staat nicht verpflichtet ist, die Rechte von Menschen außerhalb seines Hoheitsgebiets zu schützen oder zu verwirklichen. Er ist nur verpflichtet, diese Pflichten für die Menschen zu übernehmen, die sich innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs befinden.
Ein Beispiel verdeutlicht dies: Ein Angriff auf einen französischen Staatsbürger in Frankreich ist ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte und muss von der französischen Regierung verfolgt werden. Die Vereinigten Staaten sind jedoch nicht verpflichtet, in dieser Angelegenheit einzugreifen. Sie müssen sich nicht um die Menschenrechte eines französischen Bürgers kümmern, der außerhalb ihrer Grenzen angegriffen wurde. Ihre Verpflichtung beschränkt sich auf den Schutz der Rechte der Menschen, die sich auf ihrem eigenen Staatsgebiet aufhalten. In der Praxis bedeutet das, dass Staaten ihre politischen und institutionellen Ressourcen darauf konzentrieren, die Menschenrechte derjenigen zu schützen, die sich innerhalb ihrer territorialen Grenzen aufhalten.
Dieses Verständnis der Staatenhoheit und der Rechte auf Schutz und Erfüllung innerhalb eines bestimmten Gebiets führt uns zu der Frage, inwieweit ein Staat das Recht hat, bestimmte Menschen von seiner Mitgliedschaft auszuschließen – zum Beispiel durch die Ablehnung von Einwanderern. Das Recht, Einwanderer abzuweisen, ist also eine Konsequenz dieser rechtlichen und politischen Struktur, die durch die bestehende Zuständigkeit des Staates gerechtfertigt wird.
In einem globalisierten Weltbild, in dem Migration eine immer größere Rolle spielt, ist es wichtig zu verstehen, dass diese territorialen Grenzen und die damit verbundene Rechtsstruktur nicht absolut sind, sondern in einem ständigen Spannungsverhältnis zu den globalen Menschenrechten stehen. Das bedeutet, dass Staaten einerseits das Recht haben, ihre eigenen Grenzen zu ziehen, andererseits aber auch verpflichtet sind, die universellen Menschenrechte zu respektieren, die keine nationalen Grenzen kennen. Die Herausforderung für Staaten liegt darin, diese zwei Dimensionen miteinander in Einklang zu bringen: den Schutz ihrer territorialen Integrität und die Wahrung der Rechte aller Menschen, die innerhalb oder außerhalb ihrer Grenzen leben.
Kann ein Staat das Recht auf Asyl gewähren, ohne Gewalt anzuwenden?
Die Entscheidung eines Staates, Schutz zu gewähren, setzt notwendigerweise den Einsatz politischer Macht voraus, um Menschen in eine Lage zurückzuzwingen, in der ihre grundlegenden Rechte – einschließlich des Rechts auf Leben – gefährdet werden. Dies ist genau das, was der Staat nicht zu tun berechtigt ist. Wenn er Zwangsgewalt anwendet, um eine illegitime Situation aufrechtzuerhalten, versagt er nicht nur in seiner Pflicht zu retten, sondern bewahrt aktiv ein System von Gewalt und Ungerechtigkeit. Eine solche Sichtweise ist besonders wichtig, wenn man den aktuellen Diskurs über die Migrationspolitik der USA betrachtet, wie er während der Präsidentschaft von Donald Trump zum Vorschein kam.
Ein zentrales Thema war der geplante Bau einer Grenzmauer. Diese Mauer könnte zunächst als ein Werkzeug der Prävention verstanden werden, nicht der Zwangsgewalt, und somit könnte man meinen, sie würde das oben genannte Argument in Frage stellen. Allerdings ist eine Mauer an sich keine Lösung, sondern ein Werkzeug, das im Kontext der Durchsetzung der Grenzkontrollen mittels Zwangsgewalt eingesetzt wird. Wie David Bier treffend bemerkte, kann eine Mauer oder ein Zaun illegale Einwanderung nicht stoppen, „weil eine Mauer oder ein Zaun niemanden festnehmen kann“. Die Mauer selbst mag die Bedrohung für Grenzüberschreiter verstärken, ersetzt jedoch nicht die Rolle der Grenzschutzbeamten. Ein Blick auf die Pläne der Trump-Administration verdeutlicht, dass die Mauer nur ein Teil eines viel umfassenderen Sicherheitsprogramms war, das auch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für neue Grenzschutzbeamte und Inspektoren beinhaltete.
Auf einer philosophischen Ebene stellt sich die Frage, was passieren würde, wenn es möglich wäre, die Zuständigkeit eines Staates wirksam abzuschließen, ohne auf Gewaltmittel angewiesen zu sein. Falls die USA tatsächlich nicht in der Lage wären, einen Flüchtling vor den Gefahren in Zentralamerika zu schützen, könnte ein hypothetisches Land, umgeben von einer unüberwindbaren Mauer, ebenfalls niemanden ausschließen? In einer solchen hypothetischen Welt käme der Ausschluss nicht mehr durch den Einsatz von Gewalt, sondern durch physische Barrieren zustande. Hierbei würde der Aspekt der physischen Präsenz eine zentrale Rolle spielen. Auch wenn diese Person nicht gewaltsam abgewiesen wird, könnte sie dennoch in der Verantwortung des Staates bleiben, sich mit ihrem Antrag auseinanderzusetzen.
In der Welt, wie wir sie heute kennen, stellt sich diese Frage jedoch nicht – die meisten Grenzen sind mit Waffen gesichert, unabhängig davon, ob sie auch mit Mauern versehen sind. Doch es könnte der Eindruck entstehen, dass dies eine unrealistisch große Gruppe von Menschen betrifft. Die Welt ist voller Ungerechtigkeit; kein Staat repräsentiert perfekte Gerechtigkeit, und viele Gesellschaften kommen nicht einmal annähernd nahe an ein gerechtes Modell heran. Haben alle diese Menschen das Recht, in ein Land wie die USA oder Griechenland einzutreten, wenn sie die nötigen Ressourcen für den langen Weg aufbringen könnten? Diese Vorstellung ist jedoch irreführend. Die Gruppe ist groß, aber nicht so groß, wie es scheint. Zwei wesentliche Gründe tragen zu dieser Einschätzung bei.
Der erste Grund ist, dass wir für die Ungerechtigkeit innerhalb unserer eigenen Gesellschaften verantwortlich sind. Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, zur Schaffung von Gerechtigkeit in einem ungleichen System beizutragen. Diese Verantwortung trifft vor allem diejenigen, die die Macht und Ressourcen besitzen, soziale Ungerechtigkeiten zu bekämpfen. Es ist grundsätzlich möglich, dass ein Staat einer Person zuspricht, ihre eigenen Ressourcen und Kräfte einzusetzen, um für eine gerechtere Gesellschaft zu kämpfen. Diese Verantwortung kann leicht missbraucht werden, aber dies betrifft den Missbrauch der Verantwortung und nicht die Verantwortung selbst.
Der zweite, philosophischere Grund betrifft die Verbindung zwischen der Idee der Toleranz und dem Konzept des Asylrechts. Philosophen argumentieren, dass ein Staat moralische Verpflichtungen gegenüber den Überzeugungen anderer Gesellschaften respektieren muss, selbst wenn diese Überzeugungen als falsch gelten. John Rawls stellt das Konzept einer „dezenten hierarchischen Gesellschaft“ vor, deren Gesetze zwar nicht demokratisch legitimiert sind, aber dennoch eine moralische Verpflichtung gegenüber ihren Bürgern darstellen. Auch wenn wir uns unserer eigenen Überzeugungen sicher sind, sollten wir erkennen, dass wir oft voreingenommen sind und möglicherweise falsch liegen. Dies bedeutet nicht, dass wir die Demokratie als weniger moralisch als totalitäre Regime ansehen sollten – vielmehr, dass wir in unserem Urteil über die Anforderungen der Demokratie demütig bleiben müssen.
Diese Prinzipien der Toleranz finden nicht nur in der Außenpolitik Anwendung, sondern haben auch direkte Implikationen für die Asylpolitik. Ein hypothetisches Beispiel könnte sein, dass ein kanadischer Bürger an der Grenze der USA um Asyl bittet, weil er das kanadische Gesundheitssystem als ungerecht empfindet. In diesem Fall könnte die US-Regierung das kanadische System als ungerecht ansehen, doch es wäre falsch, von Kanada zu verlangen, seine Gesetze zu ändern, um der amerikanischen Auffassung von Freiheit zu entsprechen. Ähnlich wie in anderen politischen Fragen sollte die USA das kanadische Recht respektieren, auch wenn sie es als moralisch fehlerhaft ansieht.
Ein solches Konzept der „prinzipiellen Toleranz“ für die vermeintlich falschen Antworten anderer Staaten auf politische Fragen könnte die Art und Weise, wie Staaten ihre Asyl- und Migrationspolitik gestalten, grundlegend beeinflussen. Staaten sollten zwar in ihrem eigenen Rechtssystem überzeugt sein, aber diese Überzeugungen mit Respekt für die unterschiedlichen Überzeugungen anderer Nationen abgleichen.
Ist die Bevorzugung qualifizierter Migrant:innen ungerecht?
Die Migrationspolitik vieler wohlhabender Staaten bevorzugt hochqualifizierte Zuwanderer – etwa durch spezielle Visa-Kategorien für sogenannte „Individuen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten“. Diese Praxis wirft nicht nur politische, sondern vor allem auch moralphilosophische Fragen auf: Wer ist durch diese Auswahl benachteiligt? Gegen wen richtet sich die Ungerechtigkeit, wenn wir eine solche überhaupt behaupten wollen?
Drei Gruppen kommen hier in Betracht: Erstens die abgewiesenen Bewerber:innen, die aufgrund mangelnder Qualifikation keine Einreiseerlaubnis erhalten; zweitens die Bevölkerung im aufnehmenden Staat, die potenziell ökonomisch konkurriert; drittens die Zurückgebliebenen im Herkunftsland, deren Situation sich durch Abwanderung verschlechtern könnte. Letztere Gruppe wird oft im Kontext des sogenannten "Brain Drain" diskutiert – der Abwanderung wertvoller menschlicher Ressourcen aus ökonomisch schwächeren Regionen. Diese Dynamik kann eine Form struktureller Ungerechtigkeit darstellen. Doch die Antwort darauf darf nicht in der Einschränkung individueller Ausreiserechte liegen. Ein Staat, der versucht, seine gebildeten Bürger:innen mit restriktiven Maßnahmen zu halten, riskiert eine doppelte Verletzung von Rechten: derer, die gehen wollen, und derer, die durch ein marodes System zurückgelassen werden.
Die empirische Komplexität der Migrationsfolgen verlangt hier Zurückhaltung in normativen Urteilen. Grenzschließungen können jene benachteiligen, die sie zu schützen vorgeben. Zudem ist es problematisch, den globalen Gerechtigkeitsdiskurs ausschließlich auf den Schultern qualifizierter Individuen aus ärmeren Regionen zu verlagern. Die Pflicht, zur Gerechtigkeit beizutragen, darf nicht einseitig denen auferlegt werden, die das Pech hatten, in benachteiligten Strukturen geboren zu werden – und zugleich das Glück, aus ihnen ausbrechen zu können.
Ein anderer Gerechtigkeitseinwand bezieht sich auf die mögliche Benachteiligung der einheimischen Bevölkerung im Zielstaat. Wird etwa durch hochqualifizierte Arbeitsmigrant:innen der Lohnsektor destabilisiert, erscheint das als unmittelbare Konkurrenzsituation. Doch hier ist Vorsicht geboten: Die bloße Tatsache, dass Löhne sinken, begründet noch keine moralische Ungerechtigkeit. Es existiert kein fundamentales Menschenrecht auf Lohnerhalt. Der Gerechtigkeitsanspruch ergibt sich erst dann, wenn man argumentiert, dass die Verteilungsgerechtigkeit – etwa das Verhältnis zwischen Kapital und Arbeit, oder zwischen Unternehmensmacht und Arbeiter:inneninteressen – strukturell verzerrt wird. Wenn Migration zu einer Schwächung gewerkschaftlicher Solidarität führt und gleichzeitig Konzernen neue Machtmittel verschafft, dann könnte eine theoriegestützte Ablehnung migrationsfreundlicher Politik moralisch plausibel erscheinen.
Doch eine solche Argumentation wäre nur dann kohärent, wenn sie die globale wie auch die nationale Dimension distributiver Gerechtigkeit berücksichtigt. Die Verpflichtungen gegenüber den Schwächsten enden nicht an nationalen Grenzen. Auch ist es empirisch nicht gesichert, dass die Migration qualifizierter Kräfte tatsächlich jene negativen Effekte zeitigt, die ihr häufig unterstellt werden. Politische Entscheidungen, die sich auf distributive Gerechtigkeit berufen, müssten also auf fundierte, belastbare Daten zugreifen können – ein Anspruch, der in der Praxis selten eingelöst wird.
Schließlich stellt sich die Frage, ob die Bevorzugung Qualifizierter nicht jene diskriminiert, die diese Qualifikationen nicht vorweisen können. Der entscheidende Unterschied liegt hier zwischen selektiver Auswahl und ideologischer Ausgrenzung. Während etwa Reiseverbote oft unter dem Deckmantel neutraler Sicherheitsbedenken tatsächlich rassistische oder religiöse Vorurteile kodifizieren, basiert die Bevorzugung von Fähigkeiten zunächst auf funktionalen Erfordernissen. Die Präferenz für ausgebildete Ärzt:innen beispielsweise lässt sich nicht ohne Weiteres als ungerecht klassifizieren.
Dennoch ist es möglich – ja wahrscheinlich – dass die Einschätzung, wer als qualifiziert gilt, durch tief verankerte gesellschaftliche Vorurteile verzerrt ist. Wer definiert, was als „wertvolle“ Fähigkeit gilt? Und welche sozialen Mechanismen haben dafür gesorgt, dass diese Fähigkeiten ungleich verteilt sind? Wenn Gesellschaften systematisch in die Bildung von Jungen investieren, Mädchen hingegen vernachlässigen, entsteht eine globale Asymmetrie, die sich in den Auswahlkriterien für Migration fortsetzt. Die Bevorzugung des „gebildeten Migranten“ kann so zur Reproduktion sexistischer oder klassistischer Strukturen beitragen.
Diese Einsicht verlangt internationale politische Zusammenarbeit zur Bekämpfung struktureller Benachteil
Wie beeinflussen Migration, soziale Gerechtigkeit und politisches Misstrauen moderne Gesellschaften?
Die Bevorzugung qualifizierter Migranten lässt sich nicht per se als Ungerechtigkeit bezeichnen, wie dies bei der Bevorzugung bestimmter rassischer oder religiöser Gruppen der Fall wäre. Wer zugunsten eines besser qualifizierten Kandidaten abgelehnt wird, erfährt keine moralisch ungerechte Behandlung, sondern erhält vielmehr einen nachvollziehbaren Grund für den eigenen Nachteil – einen Grund, der motivierend wirken kann, ohne die moralische Integrität der Person infrage zu stellen.
Die staatliche Auswahl von Migranten unterliegt somit gewissen Spielräumen, die durchaus restriktiver sind als die Forderungen nach offenen Grenzen. Ein bedeutender Anspruch besteht darin, dass Staaten nicht auf rassische oder religiöse Kriterien bei der Einwanderung zurückgreifen dürfen. Ebenso ist ein rein inländisches Wohlstandsdenken unzureichend, denn gerechte Verteilung erfordert stets eine Balance zwischen globaler und nationaler Gerechtigkeit. Staaten haben, wenn das Argument zutrifft, sogar die Verpflichtung, sich international gegen ungerechte Regime einzusetzen und Wege zu schaffen, damit Verfolgte Schutz finden können. Diese Prinzipien erscheinen im aktuellen politischen Klima liberal, aber in der praktischen Umsetzung sind sie oft schwer durchsetzbar.
Die letzten Jahre haben eine verstärkte Rückkehr autoritärer und populistischer Bewegungen gezeigt, welche die Grundlagen liberaler Demokratien herausfordern. Die Annahme, dass jede in einer liberalen Demokratie Aufgewachsene deren Normen automatisch bewahren würde, erweist sich als naiv. Beispiele aus den USA, Ungarn oder der Türkei demonstrieren, wie fragile demokratische Strukturen unter Druck geraten. Diese Entwicklungen gehen einher mit einer sozialen Dynamik, in der Teile der weißen Arbeiterklasse in reichen Ländern sinkende Lebensstandards auf Migranten und ethnische Minderheiten projizieren. Die Wahrnehmung, dass Rassismus gegen Weiße genauso oder sogar stärker verbreitet sei als gegen Nicht-Weiße, fördert Ressentiments und politische Polarisierung.
Diese Ressentiments und die wachsende soziale Diversität führen zu einer tiefen Spaltung in Gesellschaften, in denen trotz einer nominalen Verpflichtung zu moralischer Gleichheit das „Wir“ gegenüber dem „Anderen“ betont bleibt. In den skandinavischen Ländern, die lange als Modell sozialer Gerechtigkeit galten, haben sich durch zunehmende Migration politische Kräfte etabliert, die Migration strikt einschränken wollen. Dort wird Migration als Bedrohung des sozialen Zusammenhalts empfunden, was sich in staatlichen Maßnahmen gegen bestimmte Migrantengruppen niederschlägt.
Die empirische Beobachtung zeigt, dass die steigende Vielfalt vor dem Hintergrund von Ablehnung soziale Vertrauensbeziehungen schwächt. Seit Jahrzehnten sinkt das Vertrauen in staatliche Institutionen und in andere Menschen, was nicht ausschließlich auf Migration zurückzuführen ist, jedoch durch sie verstärkt wird. Rassistische Ressentiments und politische Instrumentalisierung dieses Misstrauens durch rechte Parteien wirken destabilisierend.
Diese Erosion des sozialen Vertrauens ist besorgniserregend, weil politische Systeme auf die freiwillige Mitwirkung ihrer Bürger angewiesen sind. Wenn immer mehr Menschen die Bereitschaft verlieren, die demokratischen Spielregeln zu akzeptieren oder sich politisch zu engagieren, droht die Funktionsfähigkeit der Demokratie selbst zu erodieren. Gene Sharp hat hervorgehoben, dass bereits der Rückzug eines vergleichsweise kleinen Teils der Bevölkerung aus der politischen Teilhabe fatale Folgen für ein Gemeinwesen haben kann.
Es ist wichtig zu verstehen, dass Migration und Diversität nicht isoliert betrachtet werden dürfen. Ihre Wirkungen sind eingebettet in komplexe soziale und ökonomische Kontexte, in denen Ungleichheiten und historische Erfahrungen von Ausgrenzung und Diskriminierung eine zentrale Rolle spielen. Die politische Instrumentalisierung von Angst vor dem Anderen zeigt, wie fragile demokratische Werte unter Druck geraten können. Um dem entgegenzuwirken, bedarf es nicht nur gerechter Migrationspolitik, sondern auch einer Stärkung des sozialen Zusammenhalts, der politischen Bildung und eines inklusiven gesellschaftlichen Dialogs, der über bloße rechtliche Normen hinausgeht.
Wie man Filebeat mit Kafka und Redis konfiguriert: Ein detaillierter Leitfaden für Zeek-Logs
Wie Transformer-Modelle Vorurteile in Daten verstärken können und was dagegen getan werden kann
Wie westliche Propaganda und Geheimdienste die Medienlandschaft beeinflussen: Einblick in den Fall Skripal und andere Operationen
Wie Entscheidungsstile die Unternehmensdynamik beeinflussen und wie man erfolgreich damit umgeht

Deutsch
Francais
Nederlands
Svenska
Norsk
Dansk
Suomi
Espanol
Italiano
Portugues
Magyar
Polski
Cestina
Русский