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МЕСТНОЕ САМОУПРАВЛЕНИЕ В ГЕРМАНИИ

Для специальности: 06.10 – «Государственное и муниципальное управление»

Составитель:

ст. преподаватель

1999

Text I.

Geschichtliches zum Recht der Gemeinden und Gemeindeverbдnde

I. Lesen Sie den Text und ьbersetzen Sie ihn:

Die kommunale Selbstverwaltung ist historisch gewachsen. Ihre Anfдnge gehen auf die Dorf - und Stadtgemeinde zurьck. Das Recht der Kommunen, sich selbst zu verwalten, entwickelte sich zunдchst in den Stдdten. Mit der Selbstverwaltung sollte hauptsдchlich der Gemeinschaftssinn der Bьrger gefordert werden. Das Grundgesetz hat das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen als Bestandteil des demokratischen Rechtsstaates anerkannt.

1. Ursprьnge der Selbstverwaltung.

Der Begriff «Selbstverwaltung» wurde im Zusammenhang mit dem Kommunalwesen schon wдhrend der Franzцsischen Revolution verwendet, um die Anerkennung der Gemeinde als eigenstдndig gegenьber dem Staat zu beschreiben. Mit dem Begriff «Selbstverwaltung» ist der Name des preussischen Ministers Freiherr vom Stein () verbunden, der die Selbstverwaltung mehr als Form der Teilnahme der Bьrger an der Ausьbung von Staatsgewalt nicht nur auf der kommunalen Ebene sah. Er wollte im seinerzeitigen preussischen Staat, der dem Untergдnge nahe war, den Gemeinschaftssinn der Bьrger wecken. So hat er sich auch fьr eine vom Staat weitgehend selbstдndige kommunale Verwaltung eingesetzt. Das kommt in der «Preussischen Stдdteordnung» von 1808 zum Ausdruck. Erst spдter wird der Begriff der kommunalen Selbstverwaltung mit der politischen und persцnlichen Freiheit des Bьrgers verbunden; erst unter dem Gedankengut der sьddeutschen Liberalen wird Selbstverwaltung als Unabhдngigkeit von der Staatsverwaltung verstanden.

2. Entwicklung der Selbstverwaltung nach dem Zweiten Weltkrieg.

Nachdem die kommunale Selbstverwaltung in der Zeit des Nationalsozializmus als mit einer zentralistischen Staatsverwaltung nicht vereinbar beseitigt worden war, erliessen die Länder in den Nachkriegsjahren 1945/1946 neue Gemeindeordnungen. Es war notwending, so rasch wie möglich demokratische Grundlagen herzustellen und den Gemeindeangehцrigen wieder ein Mitwirkungsrecht bei der Erledigung ihrer Angelegenheiten zu geben.

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland hob 1949 den Wert des Selbstverwaltungsrechts ausdrücklich hervor: Im Art.28 Abs. 2 GG wird dieses Recht garantiert.

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«Art. 28 Abs. 2 GG:

Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Massgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung.»

Selbst für den Verteidigungsfall sieht das GG vor, dass bei der Gesetzgebung «die Lebensfähigkeit der Gemeinden und Gemeindeverbände, inbesondere auch in finanzieller Hinsicht, zu wahren» ist.

Die Gesetzgebungszuständigkeit für das Kommunalrecht liegt jedoch nicht beim Bund, sondern grundsätzlich bei den Ländern (vgl. Art. 70 GG). Allerdings kann der Bund im Rahmen seiner Kompetenzen durchaus in die Geschicke der Gemeinde eingreifen. Das gilt z. B. im Baurecht, indem er im Buagesetzbuch den Gemeinden die überragend wichtige Aufgabe der Bauleitplanung durch Flachennutzungspläne und Bebauungspläne übertragen hat.

Entsprechend der Gesetzgebungszuständigkeit der Länder für das Kommunalrecht gibt es in der Bundesrepublik unterschiediche Kommunalverfassungen.

II. Lernen Sie die folgenden Wörter:

die Selbstverwaltung самоуправление

die Gemeinde община

das Recht право

das Grundgesetz основной закон, конституция

der Rechtsstaat правовое государство

anerkennen признавать

die Ausübbung der исполнение государственной

Staatsgewalt власти

die Unabhängigkeit независимость

erlassen издавать

gewährleisten гарантировать, обеспечивать

die Verteidigung оборона

III. Übersetzen Sie:

1. Основной закон гарантирует право общины на самоуправление.

2. В правовом государстве признается независимость общины.

3. Под самоуправлением понимается независимость от органов государственной власти.

4. После войны в землях были приняты новые законы об общинах.

IV. Gliedern Sie den Text und nennen Sie Textteile.

Text II.

Kommunale Körperschaften

I. Lesen und übersetzen Sie den Text:

Auf der kommunalen Ebene wird unterschieden zwischen Gebietskörerschaften und sonstigen kommunalen Körperschaften. Zu den Gebietskörperschaften zählt man in Bayern die Gemeiden, Landkreise und Bezirke.

1. Gebietskörperschaften und sonstige kommunale Kцrperschaften.

Gebietskцrperschaften sind Kцrperschaften des öffentlichen Rechts, die auf einem bestimmten räumlichen Gebiet ihre Hoheitsgewalt ausüben. Drei Elemente kennzeichnen die kommunale Gebietskörperschaft: die Einwohner, das Gebiet und die Hoheitsgewalt.

Landkreise, Bezirke und sonstige kommunale Körperschaften haben Aufgaben, die entweder durch Gesetz oder durch eine Satzung im einzelnen festgelegt sind. Sie haben grundsätzlich nicht wie die Gemeinden ein Ermessen darüber, ob sie eine Angelegenheit als öffentliche Aufgabe erledigen und gegebenenfalls in welcher Form. Ein Zweckverband zum Beispiel hat die ihm übertragenen Aufgaben zu erfüllen, er kann nicht aus eigener Machtvollkommenheit noch andere mit übernehmen.

2. Rechtsstellung der kommunalen Körperschaften.

Die kommunalen Körperschaften sind rechtsfähig, weil sie juristische Personen des öffentlichen Rechts sind. Sie sind geschäftsfähig und deliktsfähig. Das bedeutet, dass sie zum Beispiel Eigentum erwerben oder Schuldner einer Forderung sein können, dass sie klagen, aber auch verklagt werden können, dass sie sich bei Verletzung einer Pflicht schadenersatzpflichtig machen kцnnen, dass sie also insgesamt am Rechtsleben teilnehmen wie natürliche Personen. Eine Kommune kann wie eine natürliche Person im Grundbuch als Eigentümerin eines Grundstücks eingetragen sein. Ein Landkreis kann gegenüber dem Verkäufer von Büromöbeln eine Zahlungsverpflichtung haben. Eine Stadt wird zum Schadenersatz verurteilt, wenn sie im Winter die Strassen nicht ausreichend verkehrssicher hält und wenn sich infolgedessen ein Unfall ereignet. Kommunen können miteinander Verträge schliessen, können gegenüber dem Land und dem Bund als Partei vor Gericht auftreten, der Bürger kann gegen die Kommune klagen, die Kommune gegen den Bürger. Eine Kommune ist wie der Bund oder ein Land Dienstherr von Beamten; sie kann ihre Beamten ernennen, befördern und entlassen. Die Kommune kann mit ihnen Arbeitsverträge schliessen und diese auch wieder kündigen.

II. Lernen Sie die folgenden Wörter:

die kommunale Körperschaft муниципальное образование

die Hoheitsgewalt государственная власть

rechtsfähig правоспособный

der Eigentümer собственник

der Schadenersatz возмещение убытков

verurteilen присуждать, приговаривать

klagen жаловаться, подавать жалобу

ernennen назначать (на должность)

beförern продвигать (по службе)

die Verträge kündigen расторгать договоры

entlassen увольнять

III. Finden Sie im Text die Wörter, die den folgenden Definitionen entsprechen:

- Anspruch auf etw. erheben;

- das Recht, juristische Handlungen vollzuziehen und die Verantwortung zu übernehmen;

- die Auszahlung der Nachteile, die eine Person einer anderen zufügt;

- jemanden für eine höhere Position ernennen;

- einen Vertrag annulieren.

IV. Formulieren Sie die Hauptgedanken der 3 Teilen des Textes.

Text III.

Kreisfreie und kreisangehörige Gemeinden

I. Lesen Sie den Text und übersetzen Sie ihn;

Die kommunalen Aufgaben sollen sowohl in kleinen Landgemeinden als auch in grösseren Gemeinden (Städten) bestmöglich und gleichmдssig erfüllt werden. Kleinere Gemeinden, die zu einem Landkreis gehören, nennt man kreisangehörige Gemeinden. Städte, die keinem Landkreis angehören, sind kreisfreie Gemeinden. Sie erfüllen gleichzeitig die Aufgaben, die ein Landkreis wahrzunehmen hat. Ausserdem führen sie bestimmte staatliche Verwaltungsaufgaben aus.

1. Kreisfreie Gemeinden.

Kreisfrei sind die Gemeinden oder Städte, meist mit grösserer Einwohnerzahl, die schon bisher diese Rechtsstellung hatten order denen diese Rechtsstellung durch staatlichen Akt verliehen wurde. Auf diesen staatlichen Akt besteht kein Rechtsanspruch. Im wesentlichen unterscheiden sich die kreisfreien Stadte von den anderen - kreisangehörigen - Gemeinden durch einen grösseren Aufgabenkreis und durch eine andere Stellung in der kommunalen Struktur, denn sie sind den Landkreisen gleichwertig.

Da die kreisfreien Gemeinden keinem Landkreis angehören, müssen sie auch die Aufgaben der Landkreise erfüllen. Die Landkreise werden von den Landratsämtern verwaltet, die meist zugleich untere staatliche Verwaltungsbehörde sind. So ergibt sich, dass die kreisfreien Städte weitaus mehr Aufgaben zu erfüllen haben als die kreisangehörgen Gemeinden.

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