Bestätige
Schulleiter: S.A. Baranova
Stellenbeschreibung des Kuriers des Schulversöhnungsdienstes
I. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Der Pädagogische Kurator des Schulversöhnungsdienstes (SV) wird durch eine Anordnung des Schulleiters aus dem Kreis des pädagogischen Personals ernannt.
1.2. Die Aufgabe des Kuriers ist es, die Arbeit des Schulversöhnungsdienstes zu organisieren und sicherzustellen, dass der Dienst Informationen über Konflikte und kriminelle Situationen erhält.
1.3. Der Kurator wird von einer Person ernannt, die:
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an der Entwicklung von Restorative-Practices innerhalb der Bildungseinrichtung interessiert ist und deren Werte teilt;
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bereit ist, die Tätigkeit eines Mediators zu erlernen, Mediationen durchzuführen und andere Restorative-Programme anzubieten;
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Zugang zu Informationen über Konfliktsituationen hat;
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bei Lehrern und Schülern anerkannt ist;
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in der Lage ist, ihre Meinung vor der Verwaltung zu vertreten;
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in der Lage ist, eine Gruppe von Schülern-Mediatoren zu organisieren.
1.4. Der Kurator arbeitet eng mit dem pädagogischen Personal der Bildungseinrichtung zusammen, insbesondere mit dem Psychologen der Einrichtung, unter der Leitung des stellvertretenden Schulleiters für erzieherische Arbeit.
1.5. Der Kurator muss obligatorisch eine Ausbildung in einem der Programme der zusätzlichen beruflichen Weiterbildung im Bereich der Restorative-Technologien absolvieren.
II. Pflichten
2.1. Der Kurator organisiert eine Kampagne zur Rekrutierung von Mediatoren aus den Reihen der minderjährigen Schüler für den Schulversöhnungsdienst und sorgt für ihre gleichberechtigte Teilnahme an allen Aufklärungs-, organisatorisch-methodischen, praktischen, analytischen und anderen Veranstaltungen.
2.2. Der Kurator führt Schulungen für Mediatoren unter den Schülern durch.
2.5. Der Kurator sorgt für die Überwachung der durchgeführten Programme, führt Supervisionen mit den Mediatoren durch, um ihre Tätigkeit mit den Prinzipien der Restorative-Mediation in Einklang zu bringen.
III. Rechte
Der Kurator des SV-Dienstes hat das Recht:
3.1. Projekte von Entscheidungen des Managements der Bildungseinrichtung, die seine Tätigkeit betreffen, zu prüfen.
3.2. Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit der Bildungseinrichtung zu unterbreiten, die mit den in dieser Anleitung beschriebenen Pflichten in Verbindung stehen.
3.3. Persönlich oder auf Anweisung seines direkten Vorgesetzten Informationen und Dokumente anzufordern, die für die Erfüllung seiner dienstlichen Pflichten erforderlich sind.
3.4. Kinder und Jugendliche an allgemeine Menschlichkeitsnormen heranzuführen und Toleranz zu fördern.
IV. Verantwortung
4.1. Der Kurator ist für die Führung der Dokumentation und das Schreiben von Berichten verantwortlich.
4.2. Er ist für die allgemeine Leitung des Dienstes verantwortlich, plant die Entwicklung und Förderung des Dienstes, organisiert die Ordnung und Kontrolle der Umsetzung von Programmen und führt die Überwachung und Analyse der Programmdurchführung in der Einrichtung durch.
V. Beziehungen
5.1. Er baut Interaktionen mit interessierten Institutionen und Behörden auf.
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