Erklärung zur Eröffnung von Bereitschaftsgruppen in Vorschuleinrichtungen des Großsosnowsker Bezirks

Gemäß dem Erlass des Gouverneurs der Region Perm Nr. 30 vom 04.04.2020 haben Kinder, deren Eltern (beide Elternteile) arbeiten, das Recht auf einen Platz in den Bereitschaftsgruppen des Kindergartens:

  • in Rettungsdiensten;

  • in medizinischen, pharmazeutischen und sozialen Einrichtungen;

  • in Organisationen, die für die Sanitätsbehandlung zuständig sind;

  • in Organisationen, die Schutzkleidung und Schutzmittel herstellen;

  • in Organisationen, die sich mit freiwilliger Arbeit befassen;

  • in Organisationen, die die Bevölkerung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs versorgen;

  • in Organisationen, die dringende Arbeiten in Notfällen und Situationen durchführen, die das Leben der Menschen bedrohen;

  • in Organisationen, die dringende Finanzdienstleistungen erbringen;

  • in den föderalen Staatsorganen (Gerichte, Strafverfolgungsbehörden, obligatorische Krankenversicherung, Rentenversicherung, lokale Selbstverwaltungsbehörden);

  • in Organisationen, die Bestattungsdienste anbieten;

  • in Organisationen, die die Straßeninfrastruktur warten;

  • im öffentlichen Nahverkehr;

  • in den Massenmedien;

  • in Organisationen, die einen kontinuierlichen Betrieb aufrechterhalten, einschließlich der Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte und der Durchführung von Frühjahrsaussaatarbeiten;

  • in Posteinrichtungen, Multifunktionalen Zentren (MFC) und Notaren, bei der Erbringung von dringenden Dienstleistungen;

  • in den Bereitschaftsgruppen von Kindergärten.

Damit ein Kind einen Platz in einer Bereitschaftsgruppe des Kindergartens erhält, müssen die Eltern:

  • einen Antrag beim Leiter der Bildungseinrichtung (Direktor der Schule) auf Aufnahme des Kindes in die Bereitschaftsgruppe des Kindergartens stellen;

  • eine Kopie der Genehmigung für die Durchführung von Tätigkeiten (Genehmigung zur Arbeit unter Bedingungen der Selbstisolierung) vorlegen;

  • ein ärztliches Attest über den Gesundheitszustand des Kindes einreichen. Derzeit wird für Kinder, die nach mehr als 5 Tagen Selbstisolierung in die Bereitschaftsgruppen aufgenommen werden, ein ärztliches Attest durch Hausbesuche ausgestellt (die Ärzte wurden darüber vom Gesundheitsministerium informiert und sollen diese Tätigkeit durchführen).

Bedingungen für den Besuch der Bereitschaftsgruppe im Kindergarten:
Wenn ein Platz in der Bereitschaftsgruppe für Ihr Kind bereitgestellt wird, müssen Sie:

  • das Kind mit einer Maske und Handschuhen in die Bildungseinrichtung bringen, für das Kind sind Masken und Handschuhe nicht erforderlich;

  • den erforderlichen Abstand bei der morgendlichen und abendlichen Abholung einhalten;

  • die Hände am Eingang der Einrichtung mit Desinfektionsmittel behandeln;

  • die morgendliche Temperaturmessung durchführen und die Fragen des Erziehers oder des medizinischen Mitarbeiters zur Gesundheit des Kindes im speziellen Journal mit Unterschrift beantworten;

  • das Kind sofort aus dem Kindergarten abholen, wenn die Information eingeht, dass sich der Zustand des Kindes verschlechtert hat.

Bedingungen für den Aufenthalt des Kindes in der Bereitschaftsgruppe des Kindergartens:
Die Verwaltung und Mitarbeiter des Kindergartens müssen sicherstellen:

  • die morgendliche und mittägliche Gesundheitskontrolle der Kinder, einschließlich einer visuellen Inspektion, Temperaturmessung, Befragung der Eltern (gesetzlicher Vertreter) über den Gesundheitszustand des Kindes und eine Eintragung im speziellen Journal mit Unterschriften der Eltern und des Vertreters des Kindergartens;

  • sofortige Isolation des Kindes, wenn Krankheitssymptome festgestellt werden;

  • Durchführung von Desinfektionsmaßnahmen: Bereitstellung von Desinfektionsmitteln für die Hände für Eltern beim Besuch des Kindergartens morgens und abends, für das Personal während des Tages;

  • Bereitstellung von Schutzausrüstung für das Kindergartenpersonal (Masken, Handschuhe);

  • Bereitstellung von Desinfektionsmitteln für Böden, Wände, Geschirr und Toiletten;

  • Einhaltung der Lüftungs- und Reinigungspläne;

  • Überprüfung der Lüftungsanlage;

  • Durchführung der Luftdesinfektion mit speziellen Mitteln (Luftzirkulatoren, Lampen);

  • Verzicht auf die Durchführung von Massenveranstaltungen, Feiertagen und Unterhaltung.