Erklärung zum Bildungsplan
für die grundlegende allgemeine Bildung (FGO)
MKOÜ Mittelschule Nr. 2 in der Stadt Makaryewo
für das Schuljahr 2016-2017

Der Bildungsplan der Bildungseinrichtung wurde auf Grundlage der rechtsnormativen Dokumente entwickelt:

  • Gesetz der Russischen Föderation vom 29. Dezember 2012 Nr. 273-FZ „Über Bildung in der Russischen Föderation“.

  • Erlass des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation vom 17.12.2010 Nr. 1897 „Über die Bestätigung des föderalen staatlichen Bildungsstandards für die grundlegende allgemeine Bildung (FGO der grundlegenden allgemeinen Bildung)“.

  • Erlass des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation vom 30. August 2013 Nr. 1015 „Über die Bestätigung der Ordnung der Organisation und Durchführung der Bildungsaktivitäten im Rahmen der allgemeinen Bildungsprogramme für die grundlegende, die Sekundar- und die gymnasiale Bildung“.

  • Erlass des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation vom 31.12.2015 Nr. 1577 „Über die Änderungen des föderalen staatlichen Bildungsstandards für die grundlegende allgemeine Bildung“.

  • Beschluss des Obersten Staatssanitätsarztes der Russischen Föderation vom 29. Dezember 2010 Nr. 189 „Über die Bestätigung der SanPiN 2.4.2.2821-10 „Sanitär-epidemiologische Anforderungen an die Bedingungen und Organisation der Bildung in allgemeinbildenden Einrichtungen“.

  • Beschluss des Obersten Staatssanitätsarztes der Russischen Föderation vom 24. November 2015 Nr. 81 „Über die Bestätigung der Änderungen Nr. 3 in SanPiN 2.4.2.2821-10 „Sanitär-epidemiologische Anforderungen an die Bedingungen und Organisation der Bildung in allgemeinbildenden Einrichtungen“.

  • Erlass des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Region Kostroma Nr. 1312 vom 10.08.14 „Über die Bestätigung des regionalen Basisbildungsplans für Bildungseinrichtungen der Region Kostroma, die allgemeine Bildungsprogramme umsetzen“.

  • Instruktions-Methodisches Schreiben des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Region Kostroma „Über die Bildung von Bildungsplänen in allgemeinbildenden Organisationen der Region Kostroma, die die grundlegenden allgemeinen Bildungsprogramme im Schuljahr 2015/2016 umsetzen“ (07.07.15).

  • Erlass des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Region Kostroma Nr. 1577 vom 31.12.2015 „Über die Änderungen des föderalen staatlichen Bildungsstandards für die grundlegende allgemeine Bildung“.

  • Informationsschreiben des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation Nr. 03-296 vom 12. Mai 2011 „Über die Organisation der außerschulischen Aktivitäten im Rahmen der Einführung des föderalen staatlichen Bildungsstandards für die allgemeine Bildung“.

  • Schreiben des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation vom 14.12.2015 Nr. 09-3564 „Über außerschulische Aktivitäten und die Umsetzung zusätzlicher allgemeinbildender Programme“ (einschließlich „Methodische Empfehlungen zur Organisation der außerschulischen Aktivitäten und zur Umsetzung zusätzlicher allgemeinbildender Programme“).

Der Bildungsplan ist ein Bestandteil des grundlegenden Bildungsprogramms der Schule.
Die Dauer der grundlegenden allgemeinen Bildung, die Anzahl der Unterrichtsstunden im normativen Zeitraum, werden durch die föderalen staatlichen Bildungsstandards für allgemeine Bildung festgelegt und sehen vor:

  • Ein fünfjähriger normativer Zeitraum für die Umsetzung der Bildungsprogramme der grundlegenden allgemeinen Bildung in den Klassen V-IX (für Schüler mit Behinderungen und Schüler mit eingeschränkten gesundheitlichen Möglichkeiten bei Anpassung des Bildungsprogramms wird dieser Zeitraum nicht länger als ein Jahr verlängert – Absatz 4, Punkt 2 der FGO).

    Die Anzahl der Unterrichtsstunden im normativen Zeitraum ist im FGO festgelegt und darf zwischen 5267 und 6020 Stunden liegen.

Der Bildungsplan der Bildungseinrichtung gewährleistet die Einhaltung der hygienischen Anforderungen an den Bildungsprozess, die in SanPiN 2.4.2.2821-10 festgelegt sind.
Die Gesamtzahl der Stunden für die Umsetzung des Bildungsplans, bestehend aus der obligatorischen und der durch die Teilnehmer des Bildungsprozesses gebildeten Teile, darf die wöchentliche Bildungsbelastung, die in SanPiN 2.4.2.2821-10 festgelegt ist, nicht überschreiten. Hygienische Anforderungen an die maximal zulässige wöchentliche Belastung sind in der Tabelle aufgeführt.

Hygienische Anforderungen an die maximal zulässige wöchentliche Bildungsbelastung

KlassenMaximale wöchentliche Belastung in akademischen StundenBei einer 6-Tage-Woche, nicht mehr alsBei einer 5-Tage-Woche, nicht mehr als
53229
63330
73532
8-93633

Im Schuljahr 2016-2017 wird in den allgemeinbildenden Schulen der Klassen 5-7 das FGO der grundlegenden allgemeinen Bildung umgesetzt.
Die MKOU Mittelschule Nr. 2 in der Stadt Makaryewo arbeitet im Bereich der grundlegenden allgemeinen Bildung mit einer 6-Tage-Schulwoche. Das Schuljahr beginnt am 1. September. Die Dauer des Schuljahres für die Klassen 5-9 beträgt 34 Unterrichtswochen. Die Ferien im Laufe des Schuljahres betragen mindestens 30 Kalendertage, im Sommer mindestens 8 Wochen. Die Dauer der Unterrichtsstunde in den Klassen 5-9 überschreitet nicht 45 Minuten (Punkt 10.10 SanPiN 2.4.2.2821-10).
Der Bildungsplan besteht aus zwei Teilen – dem obligatorischen Teil und dem Teil, der von den Teilnehmern des Bildungsprozesses gebildet wird.
Der Bildungsplan umfasst die folgenden obligatorischen Fachgebiete und Fächer:

  • Russisch und Literatur (Russisch und Literatur)

  • Fremdsprachen (Fremdsprache, zweite Fremdsprache)

  • Gesellschaftswissenschaften (Geschichte Russlands, Weltgeschichte, Gesellschaftskunde, Geografie)

  • Mathematik und Informatik (Mathematik, Algebra, Geometrie, Informatik)

  • Grundlagen der geistig-moralischen Kultur der Völker Russlands

  • Naturwissenschaften (Physik, Biologie, Chemie)

  • Kunst (Bildende Kunst, Musik)

  • Technologie (Technologie)

  • Sport und Grundlagen der Lebenssicherheit (Sport, Grundlagen der Lebenssicherheit)

Die in der durch die Teilnehmer des Bildungsprozesses gebildeten Teile des Bildungsplans enthaltenen Inhalte berücksichtigen die Meinung der Teilnehmer des Bildungsprozesses sowie die Besonderheiten der Bildungseinrichtung.
Die Zeit, die für diesen Teil des exemplarischen Bildungsplans vorgesehen ist:

  • für die Erhöhung der Stundenanzahl zur vertieften Behandlung einzelner Pflichtfächer;

  • für die Einführung speziell entwickelter Lehrkurse, die die Interessen und Bedürfnisse der Teilnehmer des Bildungsprozesses abdecken;

  • für andere Arten von Bildungsaktivitäten der Schüler, einschließlich der forschenden und projektorientierten Arbeit.

Die Entscheidung über die Aufnahme eines bestimmten Kurses in den durch die Teilnehmer des Bildungsprozesses gebildeten Teil des Bildungsplans wird durch die entsprechende Wahl dieser Teilnehmer begründet.
Die Bildungsanfragen der Teilnehmer des Bildungsprozesses werden auch durch außerschulische Aktivitäten der Schüler umgesetzt.
Im Bildungsplan wird das Fachgebiet „Grundlagen der geistig-moralischen Kultur der Völker Russlands“ unterrichtet. Entsprechend dem FGO der grundlegenden allgemeinen Bildung soll das Studium des Kurses „Grundlagen der geistig-moralischen Kultur der Völker Russlands“ den Schülern die Fähigkeit zur geistigen Entwicklung und moralischen Selbstvervollkommnung vermitteln. Es soll die Schüler zu Toleranz, respektvollem Umgang mit religiösen Gefühlen und Weltanschauungen der Menschen erziehen und sie mit den grundlegenden Normen der Moral und den geistigen Idealen vertraut machen, die in den kulturellen Traditionen der Völker Russlands gepflegt werden.

Dieser Kurs ist eine Fortsetzung des Kurses „Grundlagen der religiösen Kultur und der säkularen Ethik“ in der 4. Klasse. Das Fachgebiet „Grundlagen der geistig-moralischen Kultur der Völker Russlands“ wird:

  • in der 5. Klasse als Fach „Grundlagen der geistig-moralischen Kultur der Völker Russlands“ im obligatorischen Teil des Bildungsplans unterrichtet;

  • in den Klassen 6-7 durch den Kurs „Ursprünge“, der den regionalen Bestandteil enthält und im Teil des Bildungsplans unterrichtet wird, der von den Teilnehmern des Bildungsprozesses gebildet wird, was die Kontinuität und Systematik der Arbeit im Bereich der geistig-moralischen Erziehung der Schüler gewährleistet.

Endtext