Öffentliche Bildungseinrichtung der Stadt
„Mittelschule Nr. 19 mit vertieftem Studium bestimmter Fächer“

BESCHLUSS
vom 16. Januar 2015 Nr. 23

Über die Änderungen am Hauptbildungsprogramm der Grundbildung

Auf Grundlage des Beschlusses des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft vom 29.12.2014 Nr. 1643 „Über die Änderung des Beschlusses des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation vom 6. Oktober 2009 Nr. 373 ‚Über die Genehmigung und Einführung des staatlichen Bildungsstandards für die Grundbildung‘“

BESCHLIEßE:

  1. Die folgenden Änderungen in das Hauptbildungsprogramm der Grundbildung der öffentlichen Bildungseinrichtung „Mittelschule Nr. 19 mit vertieftem Studium bestimmter Fächer“ (genehmigt durch den Beschluss Nr. 283/b vom 31.05.2014) einzuführen:

  • Absatz 1 Punkt 1 der „Erklärung“ im Abschnitt I in der neuen Fassung: „Das Hauptbildungsprogramm der Grundbildung der öffentlichen Bildungseinrichtung ‚Mittelschule Nr. 19 mit vertieftem Studium bestimmter Fächer‘ (nachfolgend – OOP NOO) wurde gemäß den Anforderungen des staatlichen Bildungsstandards für die Grundbildung entwickelt und unter Berücksichtigung des Beispielprogramms der Bildungseinrichtung ‚Grundschule‘ (Hrsg. E.S. Savinov), M. ‚Prosveschenie‘, 2011) erstellt;“

  • Absatz 17 Punkt 1 Abschnitt I in der neuen Fassung: „Metafachliche Ergebnisse – universelle Lernhandlungen (kognitive, regulatorische und kommunikative Fähigkeiten), die den Erwerb von Schlüsselkompetenzen zur Grundlage des Lernens und interdisziplinären Konzepten, einschließlich der Grundfertigkeiten im Umgang mit Wörterbüchern im System universeller Lernhandlungen, ermöglichen.“

  • Auf Seite 23 des Programms, Punkt 2 „Geplante Ergebnisse der Schüler auf Grundlage des Hauptbildungsprogramms der Grundbildung“ Abschnitt I, Unterpunkt „Fachliche Ergebnisse“ für den Sportunterricht den dritten Absatz wie folgt zu ändern:
    „Die Absolventen werden die Möglichkeit haben, folgende Fähigkeiten zu erlernen:

  • Entwicklung der Fähigkeit, systematisch den eigenen physischen Zustand, die körperliche Belastung, die Gesundheitsüberwachung (Wachstum, Gewicht, etc.) und die Entwicklung wichtiger körperlicher Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer, Koordination, Flexibilität) zu beobachten;

  • Vorbereitung auf die Erfüllung der Normen des Allrussischen Sport- und Gesundheitskomplexes ‚Bereit für Arbeit und Verteidigung‘ (GTO).“

  1. Der Beschluss ist auf der offiziellen Webseite der Bildungseinrichtung zu veröffentlichen.

  2. Die Kontrolle über die Ausführung des Beschlusses wird auf Barinova I.I., stellvertretende Direktorin, übertragen.

Direktor der MBOU „Mittelschule Nr. 19 mit vertieftem Studium bestimmter Fächer“
E.I. Ivanova

Von folgendem zur Kenntnis genommen:
Barinova I.I.


Öffentliche Bildungseinrichtung der Stadt
„Mittelschule Nr. 19 mit vertieftem Studium bestimmter Fächer“

BESCHLUSS
vom 19. Januar 2015 Nr. 28

Über die Änderungen am Hauptbildungsprogramm der Sekundarstufe (FGO)

Auf Grundlage des Beschlusses des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft vom 29.12.2014 Nr. 1644 „Über die Änderung des Beschlusses des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation vom 17. Dezember 2010 Nr. 1897 ‚Über die Genehmigung des staatlichen Bildungsstandards der Sekundarstufe‘“

BESCHLIEßE:

  1. Die folgenden Änderungen in das Hauptbildungsprogramm der Sekundarstufe (FGO) der öffentlichen Bildungseinrichtung „Mittelschule Nr. 19 mit vertieftem Studium bestimmter Fächer“ (genehmigt durch den Beschluss Nr. 283/b vom 31.05.2014) einzuführen:

  • Absatz 1 Abschnitt „Allgemeine Bestimmungen“ in der neuen Fassung: „Das Hauptbildungsprogramm der Sekundarstufe (nachfolgend OOP OOO) der öffentlichen Bildungseinrichtung ‚Mittelschule Nr. 19 mit vertieftem Studium bestimmter Fächer‘ wurde gemäß den Anforderungen des staatlichen Bildungsstandards für die Sekundarstufe entwickelt und unter Berücksichtigung des Beispielprogramms der Sekundarstufe erstellt. Dieses normative Dokument definiert einerseits die Ziele, Aufgaben und Inhalte der Bildung sowie deren Spezifik, andererseits die Besonderheiten des Unterrichts- und Erziehungsprozesses und der Verwaltung der Institution. Das Dokument spiegelt die Strategie der Schule wider, die Rechte der Bürger auf Bildung zu gewährleisten und ihren Bildungsbedarf zu decken.“

  • Punkt 1.2.1 um folgenden Absatz zu ergänzen: „Metafachliche Ergebnisse – universelle Lernhandlungen (kognitive, regulatorische und kommunikative Fähigkeiten), die den Erwerb von Schlüsselkompetenzen zur Grundlage des Lernens und interdisziplinären Konzepten, einschließlich der Entwicklung der Motivation zum aktiven Gebrauch von Wörterbüchern und anderen Suchsystemen, fördern.“

  • Auf Seite 79 des Programms Abschnitt 1.2 „Geplante Ergebnisse der Schüler auf Grundlage des Hauptbildungsprogramms der Sekundarstufe“ im Abschnitt „Fachliche Ergebnisse“ für den Sportunterricht den folgenden Punkt hinzuzufügen:
    „Die Absolventen werden die Möglichkeit haben, folgende Fähigkeiten zu erlernen:

  1. Vorbereitung auf die Erfüllung der Normen des Allrussischen Sport- und Gesundheitskomplexes ‚Bereit für Arbeit und Verteidigung‘ (GTO).“

  1. Der Beschluss ist auf der offiziellen Webseite der Bildungseinrichtung zu veröffentlichen.

  2. Die Kontrolle über die Ausführung des Beschlusses wird auf Barinova I.I., stellvertretende Direktorin, übertragen.

Direktor der MBOU „Mittelschule Nr. 19 mit vertieftem Studium bestimmter Fächer“
E.I. Ivanova

Von folgendem zur Kenntnis genommen:
Barinova I.I.