Verwaltung der Batyrinsker ländlichen Siedlung des Brjuchowezker Bezirks
Verwaltungsbeschluss
vom ___________ Nr. _____
St. Batyrinskaja
Über die Genehmigung des Programms zur Risikominderung von Schäden (Verlusten) an gesetzlich geschützten Werten im Rahmen der kommunalen Kontrolle im Bereich der Verschönerung für das Jahr 2026.
In Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz vom 31. Juli 2020 Nr. 248-FZ „Über die staatliche Kontrolle (Aufsicht) und die kommunale Kontrolle in der Russischen Föderation“, der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 25. Juni 2021 Nr. 990 „Über die Genehmigung der Regeln für die Entwicklung und Genehmigung von Programmen zur Risikominderung von Schäden (Verlusten) an gesetzlich geschützten Werten durch Kontrollbehörden“, und mit dem Ziel, die ordnungsgemäße Einhaltung der zwingenden Anforderungen durch alle kontrollierten Parteien zu fördern, die Bedingungen und Ursachen zu beseitigen, die zu Verstößen gegen die Vorschriften und/oder zur Schädigung (Verlust) gesetzlich geschützter Werte führen könnten, sowie die Bedingungen zu schaffen, um die obligatorischen Anforderungen den kontrollierten Parteien zu vermitteln und das Bewusstsein für deren Einhaltung zu erhöhen, wird beschlossen:
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Das Programm zur Risikominderung von Schäden (Verlusten) an gesetzlich geschützten Werten im Rahmen der kommunalen Kontrolle im Bereich der Verschönerung für das Jahr 2026 zu genehmigen (Anhang beigefügt).
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Die Spezialistin 1. Kategorie – Juristin der Verwaltung der Batyrinsker ländlichen Siedlung des Brjuchowezker Bezirks, M.A. Sapronowa, wird beauftragt, diesen Verwaltungsbeschluss auf der offiziellen Webseite der Verwaltung des Brjuchowezker Bezirks im Bereich „Batyrinsker ländliche Siedlung“ im Informations- und Telekommunikationsnetz „Internet“ zu veröffentlichen.
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Dieser Verwaltungsbeschluss tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Der Bürgermeister der Batyrinsker ländlichen Siedlung des Brjuchowezker Bezirks, A.V. Morozowa
ANHANG
GENEHMIGT durch den Verwaltungsbeschluss der Batyrinsker ländlichen Siedlung des Brjuchowezker Bezirks vom ___________ Nr. _____
Programm zur Risikominderung von Schäden (Verlusten) an gesetzlich geschützten Werten im Rahmen der kommunalen Kontrolle im Bereich der Verschönerung für das Jahr 2026
Abschnitt 1. Analyse des aktuellen Zustands der kommunalen Kontrolle im Bereich der Verschönerung, Beschreibung der aktuellen Entwicklung der präventiven Tätigkeit, Charakterisierung der Probleme, die durch das Präventionsprogramm gelöst werden sollen
1.1. Das Programm zur Risikominderung von Schäden (Verlusten) an gesetzlich geschützten Werten im Rahmen der kommunalen Kontrolle im Bereich der Verschönerung für das Jahr 2026 (im Folgenden – Präventionsprogramm) wurde entwickelt, um die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 31. Juli 2020 Nr. 248-FZ „Über die staatliche Kontrolle (Aufsicht) und die kommunale Kontrolle in der Russischen Föderation“ (im Folgenden – Bundesgesetz Nr. 248-FZ vom 31. Juli 2020) umzusetzen und in Übereinstimmung mit den Regeln für die Entwicklung und Genehmigung von Programmen zur Risikominderung von Schäden (Verlusten) an gesetzlich geschützten Werten, die mit der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 25. Juni 2021 Nr. 990 genehmigt wurden. Die in diesem Programm verwendeten Begriffe entsprechen den Definitionen im Bundesgesetz Nr. 248-FZ vom 31. Juli 2020.
1.2. Gegenstand der kommunalen Kontrolle im Bereich der Verschönerung ist die Einhaltung der verpflichtenden Anforderungen durch juristische Personen, Einzelunternehmer und Bürger (im Folgenden – kontrollierte Parteien) gemäß den Vorschriften zur Verschönerung des Gebiets der Batyrinsker ländlichen Siedlung des Brjuchowezker Bezirks, die durch den Beschluss des Rates der Batyrinsker ländlichen Siedlung des Brjuchowezker Bezirks vom 20. Dezember 2019 Nr. 22 „Über die Genehmigung der Vorschriften zur Verschönerung des Gebiets der Batyrinsker ländlichen Siedlung des Brjuchowezker Bezirks“ genehmigt wurden (im Folgenden – Verschönerungsvorschriften), sowie die Anforderungen an die Zugänglichkeit von Objekten der sozialen, technischen und Verkehrsinfrastruktur für Menschen mit Behinderungen und den damit verbundenen Dienstleistungen (im Folgenden auch – verpflichtende Anforderungen).
1.3. Im Jahr 2025 wurden gemäß Teil 3 des Artikels 9 des Bundesgesetzes vom 26. Dezember 2008 Nr. 294-FZ „Über den Schutz der Rechte von juristischen Personen und Einzelunternehmern bei der Durchführung der staatlichen Kontrolle (Aufsicht) und der kommunalen Kontrolle“ keine planmäßigen Vor-Ort-Überprüfungen von juristischen Personen durchgeführt. Im Bereich der Organisation und Durchführung von Kontrollmaßnahmen ohne Interaktion mit juristischen Personen und Einzelunternehmern führte die territoriale Kontrollbehörde während des Jahres planmäßige (Stichproben-)Überprüfungen des Gebiets der Batyrinsker ländlichen Siedlung des Brjuchowezker Bezirks durch, um Verstöße gegen die Verschönerungsvorschriften zu identifizieren. Es wurden keine Verstöße festgestellt. Im Jahr 2025 wurden zur Prävention von Verstößen gegen die Verschönerungsvorschriften die folgenden Maßnahmen ergriffen: die Veröffentlichung und Aktualisierung der Verschönerungsvorschriften auf der offiziellen Website; die Vorbereitung und Veröffentlichung einer Zusammenfassung der Praxis der kommunalen Kontrolle für das Jahr 2024 auf der offiziellen Website; die Veröffentlichung von Informationen in den Massenmedien (offizielle Website, soziale Netzwerke) über die Notwendigkeit der Einhaltung der Verschönerungsvorschriften; die Entwicklung und Veröffentlichung von Leitfäden zur Einhaltung der verpflichtenden Anforderungen bei der Durchführung der kommunalen Kontrolle, die regelmäßig aktualisiert werden; Beratungen wurden während persönlicher Empfänge, Inspektionsrundgänge und über Telefon und schriftliche Antworten auf Anfragen angeboten. Diese Aktivitäten wurden in Form von Seminaren, Runden Tischen, Besprechungen sowie Online-Konferenzen durchgeführt, unter Verwendung von elektronischer Kommunikation, Telefon und verschiedenen Messengern (gemeinsame Chats mit Vertretern von juristischen Personen).
Abschnitt 2. Ziele und Aufgaben der Umsetzung des Präventionsprogramms
Das Präventionsprogramm zielt darauf ab, folgende Hauptziele zu erreichen:
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Förderung der ordnungsgemäßen Einhaltung der verpflichtenden Anforderungen durch alle kontrollierten Parteien;
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Beseitigung von Bedingungen, Ursachen und Faktoren, die zu Verstößen gegen die Verpflichtungen und/oder zu Schäden an gesetzlich geschützten Werten führen können;
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Schaffung von Bedingungen, um die verpflichtenden Anforderungen den kontrollierten Parteien zu vermitteln und das Bewusstsein für deren Einhaltung zu erhöhen;
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Verbesserung des Verschönerungsniveaus, der Sauberkeit und Ordnung im Gebiet der Batyrinsker ländlichen Siedlung des Brjuchowezker Bezirks.
Die Erreichung der festgelegten Ziele erfolgt durch die Lösung der folgenden Aufgaben: die Orientierung der kontrollierten Parteien auf die strikte Einhaltung der verpflichtenden Anforderungen, die Motivation zur Verringerung von Verstößen im Bereich der Verschönerung und zur Verbesserung der Qualität der Verschönerungsobjekte; die Identifizierung von Bedingungen, Ursachen und Faktoren, die zu Verstößen gegen die verpflichtenden Anforderungen und/oder zu Schäden an gesetzlich geschützten Werten führen können; die Bildung eines einheitlichen Verständnisses der verpflichtenden Anforderungen durch die kontrollierten Parteien und die Behörde, die die kommunale Kontrolle durchführt; die Erhöhung des rechtlichen Bewusstseins und der Rechtskultur der kontrollierten Parteien.
Abschnitt 3. Liste der präventiven Maßnahmen, Fristen (Periodizität der Durchführung)
Die Umsetzung der festgelegten Ziele und Aufgaben erfolgt durch die Durchführung der folgenden präventiven Maßnahmen:
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Information
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Bekanntgabe von Warnungen
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Beratung
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Präventiver Besuch
Abschnitt 4. Kennzahlen zur Ergebnisorientierung und Effizienz des Präventionsprogramms
Das Ergebnis der im Jahr 2025 durchgeführten präventiven Maßnahmen war das Erreichen der geplanten Leistungskennzahlen für die Bewertung der Effektivität und Effizienz der präventiven Maßnahmen, nämlich:
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Information der kontrollierten Parteien über den Inhalt der Anforderungen der Verschönerungsvorschriften – 90 %;
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Verständlichkeit der Anforderungen der Vorschriften und deren eindeutige Interpretation durch die kontrollierten Parteien und die Behörde, die die kommunale Kontrolle durchführt – 90 %;
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Zufriedenheit mit der Verfügbarkeit von Informationen über die angenommenen und bevorstehenden Änderungen der Anforderungen der Verschönerungsvorschriften auf der offiziellen Website im Informations- und Telekommunikationsnetz „Internet“ – 100 %;
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Anteil der präventiven Maßnahmen am Gesamtvolumen der Kontrollmaßnahmen – 90 %;
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Durchführung der präventiven Programmmassnahmen gemäß Plan – 100 %.
Die Bewertung der Ergebnisse und der Effektivität des Präventionsprogramms wird während des Programmdurchführungszeitraums durchgeführt. Die Leistungskennzahlen für die Ergebnisse und die Effektivität des Präventionsprogramms sind:
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Anteil der kontrollierten Parteien, die über die verpflichtenden Anforderungen informiert wurden | mindestens 60 % der befragten kontrollierten Parteien |
| Anteil der kontrollierten Parteien, die die Verfügbarkeit von Informationen über die verpflichtenden Anforderungen positiv bewerten | mindestens 60 % der befragten kontrollierten Parteien |
| Anteil der präventiven Maßnahmen am Gesamtvolumen der Kontrollmaßnahmen | mindestens 70 % |
| Anteil der Durchführung der Maßnahmen gemäß dem Präventionsprogramm | 100 % |
Der Bürgermeister der Batyrinsker ländlichen Siedlung des Brjuchowezker Bezirks, A.V. Morozowa
Anhang zum Programm zur Risikominderung von Schäden (Verlusten) an gesetzlich geschützten Werten im Rahmen der kommunalen Kontrolle im Bereich der Verschönerung für das Jahr 2026
Liste der präventiven Maßnahmen, Fristen (Periodizität ihrer Durchführung)
| Nr. | Art der Maßnahme | Form der Maßnahme | Verantwortliche Beamte der lokalen Verwaltung | Fristen (Periodizität) ihrer Durchführung |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Information | Durchführung öffentlicher Veranstaltungen (Versammlungen, Besprechungen, Seminare) mit den kontrollierten Parteien zur Information | Bürgermeister der Batyrinsker ländlichen Siedlung des Brjuchowezker Bezirks | Nach Bedarf im Laufe des Jahres; |
| 2 | Zusammenfassung der Rechtsprechungspraxis | Zusammenfassung und Analyse der Rechtsprechungspraxis der Kontroll- und Aufsichtstätigkeit im Bereich der Verschönerung mit einer Klassifikation der Ursachen für typische Verstöße und Veröffentlichung des genehmigten Berichts auf der offiziellen Website | Spezialist der 1. Kategorie - Jurist der Verwaltung der Batyrinsker ländlichen Siedlung des Brjuchowezker Bezirks | Jährlich (spätestens bis zum 25. Februar des Jahres nach dem Jahr der Zusammenfassung der Rechtsprechungspraxis) |
| 3 | Bekanntgabe von Warnungen | Bekanntgabe von Warnungen an die kontrollierten Parteien zur Ergreifung von Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der verpflichtenden Anforderungen | Bürgermeister der Batyrinsker ländlichen Siedlung des Brjuchowezker Bezirks | Im Laufe des Jahres (bei Vorliegen von Gründen) |
| 4 | Beratung | Durchführung von Beratungen durch Beamte der lokalen Verwaltung. Die Beratung erfolgt persönlich, per Telefon, E-Mail, Videokonferenz oder schriftlich, wenn ein entsprechender Antrag vorliegt | Bürgermeister der Batyrinsker ländlichen Siedlung des Brjuchowezker Bezirks, Spezialist der 1. Kategorie - Jurist der Verwaltung der Batyrinsker ländlichen Siedlung des Brjuchowezker Bezirks | Im Laufe des Jahres (bei Vorliegen von Gründen) |
| 5 | Präventiver Besuch | Präventiver Besuch wird in Form eines Gesprächs vor Ort oder per Videokonferenz durchgeführt. Während des Besuchs wird die kontrollierte Partei über die Anforderungen informiert | Bürgermeister der Batyrinsker ländlichen Siedlung des Brjuchowezker Bezirks | Präventive Besuche sind im Laufe des Jahres durchzuführen (bei Vorliegen von Gründen) |
Der Bürgermeister der Batyrinsker ländlichen Siedlung des Brjuchowezker Bezirks, A.V. Morozowa
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