Am 22. August 2025

Nr. 173/1236

Über das Ausmaß der Informationen über die Kandidaten für das Parlament, die bei ihrer Nominierung vorgelegt und den Wählern zur Kenntnis gebracht werden

Gemäß Punkt 7 des Artikels 33 des Föderalen Gesetzes vom 12. Juni 2002 Nr. 67-FZ "Über die grundlegenden Garantien der Wahlrechte und des Rechts zur Teilnahme an Referenden der Bürger der Russischen Föderation", Teil 5 des Artikels 19 des Gesetzes des Gebiets Krasnodar vom 26. Dezember 2005 Nr. 966-KZ "Über die Kommunalwahlen im Gebiet Krasnodar" hat die territoriale Wahlkommission des Tuapse-Bezirks beschlossen:

  1. Den Umfang der Informationen über die nominierten Kandidaten für die Deputierten des Rates der kommunalen Verwaltungseinheit Tuapse-Municipal-Distrikt des Gebiets Krasnodar im Gebirglichen Dreimandatswahlkreis Nr. 3 zu genehmigen, die bei ihrer Nominierung vorgelegt und den Wählern zur Kenntnis gebracht werden (Anlage beigefügt).

  2. Diese Entscheidung auf der Website der Territorialen Wahlkommission des Tuapse-Bezirks im Informations- und Telekommunikationsnetz "Internet" zu veröffentlichen.

  3. Die Kontrolle über die Durchführung von Punkt 2 dieser Entscheidung der Sekretärin der Territorialen Wahlkommission des Tuapse-Bezirks, J. Yu. Shamschina, zu übertragen.

Vorsitzender der Territorialen Wahlkommission

S.V. Titov

Sekretär der Territorialen Wahlkommission

J.Yu. Shamschina

Anlage zur Entscheidung der Territorialen Wahlkommission des Tuapse-Bezirks vom 22. August 2025 Nr. 173/1236

UMFANG DER INFORMATIONEN über die Kandidaten für das Parlament, die bei ihrer Nominierung vorgelegt und den Wählern zur Kenntnis gebracht werden

Gemäß Punkt 7 des Artikels 33 des Föderalen Gesetzes vom 12. Juni 2002 Nr. 67-FZ "Über die grundlegenden Garantien der Wahlrechte und des Rechts zur Teilnahme an Referenden der Bürger der Russischen Föderation", Teil 5 des Artikels 19 des Gesetzes des Gebiets Krasnodar vom 26. Dezember 2005 Nr. 966-KZ "Über die Kommunalwahlen im Gebiet Krasnodar" wird den Wählern bei der Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen durch die territoriale Wahlkommission des Tuapse-Bezirks folgende Information über die Kandidaten zur Kenntnis gebracht, die bei den Zusatzwahlen zum Abgeordneten des Rates der kommunalen Verwaltungseinheit Tuapse-Municipal-Distrikt des Gebiets Krasnodar im Gebirglichen Dreimandatswahlkreis Nr. 3 nominiert wurden und bei ihrer Nominierung vorgelegt wurde. Der Umfang dieser Informationen umfasst die folgenden Daten:

  • Nachname, Vorname, Patronym;

  • Geburtsdatum und -ort;

  • Informationen über den Wohnort (Bezeichnung des Subjekts der Russischen Föderation, des Bezirks, der Stadt oder einer anderen Siedlung);

  • Angaben zur beruflichen Ausbildung mit Nennung der Organisation, die die Bildungsaktivität durchführt, und dem Jahr des Abschlusses;

  • Hauptarbeitsplatz oder Dienststelle, besetzte Position (im Falle des Fehlens eines Hauptarbeitsplatzes oder einer Dienststelle – Art der Tätigkeit);

  • Wenn der Kandidat ein Abgeordneter ist und seine Befugnisse auf unbefristeter Basis ausübt – Angaben darüber, dass er Abgeordneter ist und seine Befugnisse auf unbefristeter Basis ausübt, mit Angabe des Namens des entsprechenden Vertretungsorgans;

  • Wenn der Kandidat von einer Wahlvereinigung nominiert wurde – das Wort „nominiert“ mit Angabe des Namens der politischen Partei gemäß Teil 2.1 des Artikels 16 des Gesetzes des Gebiets Krasnodar vom 26. Dezember 2005 Nr. 966-KZ „Über die Kommunalwahlen im Gebiet Krasnodar“;

  • Wenn der Kandidat sich selbst nominiert hat – das Wort „Selbstnominierung“;

  • Für Kandidaten, die in Einmandatswahlkreisen nominiert wurden, wird zusätzlich die Bezeichnung und Nummer des Einmandatswahlkreises angegeben;

  • Informationen über die Zugehörigkeit des Kandidaten zu der Partei oder der anderen öffentlichen Vereinigung, die ihn nominiert hat, sowie seinen Status in dieser politischen Partei oder öffentlichen Vereinigung (wenn diese Informationen in der Erklärung des Kandidaten zur Zustimmung zur Kandidatur enthalten sind);

  • Informationen über eine Vorstrafe (falls vorhanden):

    • Wenn die Vorstrafe gelöscht oder abgegolten wurde – die Worte „Vorstrafe vorhanden:“ mit Angabe der Nummer(n) und des Teils/Teile(n), Punkt(e), sowie der Bezeichnung(en) des/der entsprechenden Artikels/Artikeln des Gesetzes (Gesetze), mit Angaben zum Datum der Löschung und Begleichung der Vorstrafe;

    • Wenn die Vorstrafe nicht gelöscht oder abgegolten wurde – die Worte „Vorstrafe vorhanden:“ mit Angabe der Nummer(n) und des Teils/Teile(n), Punkt(e), sowie der Bezeichnung(en) des/der entsprechenden Artikels/Artikeln des Gesetzes (Gesetze);

  • Informationen darüber, dass der registrierte Kandidat eine natürliche Person ist, die als ausländischer Agent fungiert oder ein Kandidat ist, der mit einer Person verbunden ist, die als ausländischer Agent fungiert (falls zutreffend).