Die Ausbildung an der MAOU „Schule Nr. 19 – Kadettenkorps ‚Viktoria‘“ im Rahmen der Umsetzung von allgemeinen Bildungsprogrammen erfolgt auf grundlegender, vertiefter und profilorientierter Ebene. Detaillierte Informationen sind im Abschnitt „Bildung“ verfügbar.
(Auszug aus der Satzung der MAOU „Schule Nr. 19 – Kadettenkorps ‚Viktoria‘“)
2. Gegenstand, Ziele und Arten der Tätigkeit der Einrichtung
2.1. Gegenstand der Tätigkeit der Einrichtung ist die Durchführung von Arbeiten und die Erbringung von Dienstleistungen zur Umsetzung der im Gesetz der Russischen Föderation vorgesehenen Befugnisse der lokalen Selbstverwaltungsorgane zur Organisation des Zugangs zu kostenloser Grund-, Haupt- und weiterführender Allgemeinbildung auf dem Gebiet des Stadtbezirks Stary Oskol sowie zur Bereitstellung von Zusatzbildung.
2.2. Das Hauptziel der Tätigkeit der Einrichtung ist die Organisation der Bildungsaktivitäten gemäß den Programmen der Grundbildung, der Hauptbildung und der weiterführenden Allgemeinbildung.
2.3. Die Hauptarten der Tätigkeit der Einrichtung sind:
-
Bildungsaktivitäten gemäß den Programmen der Grundbildung, Hauptbildung und weiterführenden Allgemeinbildung;
-
Bildungsaktivitäten im Rahmen zusätzlicher allgemeiner Bildungsprogramme – ergänzende allgemeinbildende Programme, grundlegende Programme der beruflichen Ausbildung – Programme der beruflichen Qualifizierung für Arbeiterberufe und Angestelltenpositionen.
2.4. Die Einrichtung ist berechtigt, Beratungs- und Aufklärungsarbeit sowie Tätigkeiten im Bereich des Gesundheitsschutzes der Bürger und andere Aktivitäten, die den Zielen der Einrichtung nicht widersprechen, durchzuführen, einschließlich der Organisation von Erholung und Gesundheitsförderung der Schüler während der Ferienzeit.
2.5. Die Einrichtung führt im gesetzlich vorgesehenen Rahmen experimentelle und innovative Tätigkeiten durch.
2.6. Die Einrichtung führt außerdem folgende Tätigkeiten durch:
2.6.1. Begleitung individueller Bildungswege.
2.6.2. Durchführung von Praktika, Seminaren und Konferenzen für pädagogisches Personal.
2.6.3. Durchführung von Festen, Organisation von Exkursionen.
2.6.4. Freizeitaktivitäten in Interessensklubs.
2.6.5. Erstellung und Weitergabe wissenschaftlicher (wissenschaftlich-methodischer) Produkte und geistigen Eigentums.
2.6.6. Durchführung von Forschungsarbeiten auf Wettbewerbsbasis, einschließlich Stipendien.
2.6.7. Bereitstellung von Dienstleistungen wie Bibliothek, Sporteinrichtungen, Computer- und Bürotechnik für Personen, die keine Teilnehmer an Bildungsbeziehungen sind.
2.6.8. Bereitstellung von Fernunterricht.
2.6.9. Verlags- und Drucktätigkeit.
2.6.10. Tätigkeiten im Bereich Design.
2.6.11. Durchführung von Wettbewerben und Konferenzen für Schüler.
2.6.12. Beratungen durch pädagogisch-psychologisches Fachpersonal.
2.6.13. Logopädische Dienstleistungen.
2.6.14. Foto- und Videoproduktion sowie Schnittdienste.
2.6.15. Zugangsdienste zum schulischen Planetarium.
2.6.16. Zugangsdienste zum schulischen interaktiven Schießstand.
2.6.17. Durchführung von Prüfungen zum Nachweis der russischen Sprachkenntnisse, Kenntnisse über die Geschichte Russlands und Grundkenntnisse der Gesetzgebung der Russischen Föderation für ausländische Bürger, die visumsfrei in die Russische Föderation eingereist sind und eine Arbeitserlaubnis (Patent) beantragen.
2.7. Die Einrichtung ist berechtigt, kostenpflichtige Bildungsdienstleistungen auf Kosten von natürlichen und/oder juristischen Personen zu erbringen, die nicht im kommunalen Auftrag oder in der Subventionsvereinbarung zur Kostenerstattung vorgesehen sind, unter gleichen Bedingungen bei der Erbringung derselben Dienstleistungen, sowie andere kostenpflichtige Dienstleistungen in den gesetzlich vorgesehenen Fällen und Verfahren.
Die Einnahmen aus der Erbringung kostenpflichtiger Dienstleistungen werden von der Einrichtung gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation und den satzungsmäßigen Zielen verwendet.
Kostenpflichtige Bildungsdienstleistungen dürfen nicht anstelle von durch das Budget finanzierten Bildungsaktivitäten erbracht werden.
Kostenpflichtige Dienstleistungen werden von der Einrichtung auf vertraglicher Grundlage erbracht.
2.8. Die Einrichtung ist nicht berechtigt, Tätigkeiten auszuüben, die in dieser Satzung nicht vorgesehen sind.
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