ANGENOMMEN
auf der Sitzung des Verwaltungsausschusses der MBOU „Allgemeinbildende Schule Nr. 19 mit vertieftem Fachunterricht“
Protokoll Nr. 08 vom 24.03.2014.

BESTÄTIGT
mit der Verfügung des Direktors der MBOU „Allgemeinbildende Schule Nr. 19 mit vertieftem Fachunterricht“ Nr. 148/w vom 24.03.2014.

REGELUNG
ÜBER DIE WISSENSCHAFTLICHE GESELLSCHAFT DER SCHÜLER
DER KOMMUNALEN BUDGETBILDUNGSEINRICHTUNG „ALLGEMEINBILDENDE SCHULE NR. 19
mit vertieftem Fachunterricht“

  1. Allgemeine Bestimmungen.
    1.1. Die wissenschaftliche Gesellschaft der Schüler (im Folgenden – WGS) ist eine eigenständige Organisation, die Schüler der Schule vereint, die in der Lage sind, wissenschaftliche Recherche zu betreiben, an der Erweiterung ihres intellektuellen und kulturellen Niveaus interessiert sind und nach einer Vertiefung ihres Wissens sowohl in einzelnen Fächern als auch im Bereich der modernen wissenschaftlichen Kenntnisse streben.
    1.2. Die direkte Leitung der wissenschaftlichen Gesellschaft der Schüler erfolgt durch den stellvertretenden Direktor der Schule.
    1.3. Das höchste Organ der WGS ist die Versammlung. Die allgemeine Versammlung findet zu Beginn des Schuljahres statt, nachdem die wissenschaftlichen Interessen der Schüler und ihre Einstellung zur wissenschaftlichen Tätigkeit ermittelt wurden. Auf dieser Versammlung wird der WGS-Ausschuss bestätigt, dem mindestens 5-10 Personen angehören, die Zusammensetzung jeder Sektion wird festgelegt, und der Arbeitsplan der WGS für das Jahr wird genehmigt.
    1.4. Die Sitzungen des WGS-Ausschusses finden einmal im Monat statt. Die Sitzungen der Sektionen werden alle zwei Wochen abgehalten.

  2. Ziele und Aufgaben der wissenschaftlichen Gesellschaft der Schüler
    2.1. Erweiterung des Horizonts der Schüler im Bereich der Errungenschaften der heimischen und internationalen Wissenschaft.
    2.2. Identifizierung der talentiertesten Schüler in verschiedenen wissenschaftlichen Bereichen und Entwicklung ihrer kreativen Fähigkeiten.
    2.3. Aktive Einbeziehung der Schüler der Schule in den Prozess der Selbstbildung und Selbstentwicklung.
    2.4. Verbesserung der Fähigkeiten und Fertigkeiten der selbständigen Arbeit der Schüler, Erhöhung des Niveaus des Wissens und der Bildung in den für sie interessanten Wissenschaftsbereichen.
    2.5. Organisation wissenschaftlicher Forschungen der Schüler zur Verbesserung des Lernprozesses und der Berufsorientierung.

  3. Hauptarbeitsrichtungen
    3.1. Einbeziehung begabter Schüler in die wissenschaftliche Forschung entsprechend ihren wissenschaftlichen Interessen.
    3.2. Schulung der Schüler im Umgang mit wissenschaftlicher Literatur, Förderung der Kultur wissenschaftlicher Forschung.
    3.3. Bekanntschaft und Zusammenarbeit mit Vertretern der Wissenschaft in den interessierenden Fachbereichen sowie praktische Unterstützung der Schüler bei der Durchführung experimenteller und wissenschaftlicher Arbeiten.
    3.4. Organisation individueller Beratungen für die Zwischen- und Endkontrollen während der wissenschaftlichen Arbeiten der Schüler.
    3.5. Einbeziehung wissenschaftlicher Kräfte in die Leitung der wissenschaftlichen Arbeiten der Schüler.
    3.6. Begutachtung der wissenschaftlichen Arbeiten der Schüler im Hinblick auf ihre Teilnahme an Wettbewerben und Konferenzen.
    3.7. Vorbereitung, Organisation und Durchführung von wissenschaftlichen und praktischen Konferenzen, Turnieren und Olympiaden.
    3.8. Redaktion und Veröffentlichung wissenschaftlicher Sammelbände der Schüler.

  4. Struktur der wissenschaftlichen Gesellschaft
    4.1. Der Kurator der WGS ist der stellvertretende Direktor.
    4.2. Der Leiter der WGS ist der Lehrer (wird per Verfügung des Direktors der Schule ernannt).
    4.3. Der Vorsitzende der WGS ist ein Schüler der 10.-11. Klasse.
    4.4. Die Leiter der Sektionen (Sektion – Grundschule, Sektion der Naturwissenschaften, Sektion der Geisteswissenschaften, Sektion für militärisch-patriotische und geistig-moralische Erziehung, Sektion der Verteidigungs- und Sportaktivitäten) sind Schüler der 1.-11. Klassen.

ABGESTIMMT
Protokoll des Elternkomitees
MBOU „Allgemeinbildende Schule Nr. 19
mit vertieftem Fachunterricht“
vom 24.03.2014 Nr. 4

Vorsitzende des Elternkomitees
_________________ S.E. Grebenkina
„___“________________2014

Protokoll des Oberstufenschülerrats
MBOU „Allgemeinbildende Schule Nr. 19
mit vertieftem Fachunterricht“
vom 24.03.2014 Nr. 7

Vorsitzende des Oberstufenschülerrats
_________________ A. Malakhova
„___“________________2014

Protokoll der Lehrerkonferenz
MBOU „Allgemeinbildende Schule Nr. 19
mit vertieftem Fachunterricht“
vom 18.03.2014 Nr. 5

Vorsitzende der Lehrerkonferenz
_________________ E.I. Ivanova
„___“________________2014

Anhang 1 zur Mitteilung A) Titelblatt der Liste der verbundenen Unternehmen der Aktiengesellschaft LISTE DER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN der Aktiengesellschaft „Zentraler Vorort-Personenverkehr“ (der vollständige Name der Aktiengesellschaft wird angegeben) Emittentencode: 1 1 2 5 2 – A Für das erste Halbjahr 2025 (Datum, an dem die Liste der verbundenen Unternehmen erstellt wurde) Sitz des Emittenten: 115054 Moskau, Paweljiza-Platz, Haus 1 A (Der Sitz des Emittenten oder der Ort des ständig handelnden Exekutivorgans der Aktiengesellschaft wird angegeben) Die in dieser Liste enthaltenen Informationen über verbundene Unternehmen sind gemäß den Gesetzen der Russischen Föderation über Wertpapiere offen zu legen Webadresse der Seite im Internet: http://disclosure.skrin.ru/disclosure/7705705370 (Der von dem Emittenten zur Offenlegung von Informationen verwendete Internetlink wird angegeben) General Direktor I.V. Konew Unterschrift (Vorname, Nachname) Datum „04“ Juli 2025 Stempel Teil 2 Inhalt der Liste der verbundenen Unternehmen Emittentencodes INN 7705705370 OGRN 1057749440781 Abschnitt I. Zusammensetzung der verbundenen Unternehmen am 30.06.2025 Informationen werden gemäß der Verordnung der russischen Regierung vom 4. Juli 2023 Nr. 1102 nicht offengelegt Abschnitt II. Angaben zu den verbundenen Unternehmen des kontrollierenden Aktionärs der Gesellschaft Die genannten Personen sind nicht vorhanden / nicht zutreffend Abschnitt III. Änderungen in der Liste der verbundenen Unternehmen während des Zeitraums Informationen werden gemäß der Verordnung der russischen Regierung vom 4. Juli 2023 Nr. 1102 nicht offengelegt
Stundenplan der außerschulischen Aktivitäten für die Klassen 1–3 im 2. Quartal des Schuljahres 2013/14
Abschlussaufsatz (Erörterung) Schuljahr 2017-2018 Endtext
Annotationen zu den Arbeitsprogrammen des Fachs: „Englisch“
Rechenstrategien für Aufgaben wie 26 + 7 im Mathematikunterricht der 2. Klasse