entscheiden (ie, ie) über (A) – решать, разрешать (проблему, вопрос)

teilnehmen (nahm teil, teilgenommen) – принимать участие, участвовать

veröffentlichen (-te, - t) – публиковать

der Austausch(-es) – обмен

der Meinungs - und Erfahrungsaustausch – обмен мнениями и опытом

stattfinden (fand statt, stattgefunden) – состояться

wissenschaftlich – научный

die ~ Forschungsarbeit – исследовательская работа

die Plenarsitzung – пленарное заседание

die Tagesordnung – повестка дня

Fragen zum Text:

1. Wie entwickelt sich die moderne Gesellschaft?

2. Worüber entscheidet sich schnelle und richtige Information?

3. Welche wissenschaftlichen Veranstaltungen finden in unserem Land statt?

4. Was geschieht während der Konferenzen und Diskussionen?

5. Warum nehmen die Studenten an der Konferenzen und Diskussionen teil?

6. Haben Sie schon an einer Konferenz teilgenommen?

Aufgabe. Erzählen Sie von ihrer Teilnahme an einer Konferenz.

Gebrauchen Sie die Vokabeln aus dem aktiven Wortschatz.

Anhang.

Text 1. Deutschland: Grundlagen der Staatsordnung

Aufgabe. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text.

Der Parlamentarische Rat hatte dem neuen Staatsgebilde, das aus dem Zusammenschluss der drei Westzonen mit der Verkündung des Grundgesetzes entstanden war, einen neuen Namen gegeben.

Der Begriff «Bundesrepublik» bezeichnete die Staatsform mit der den Bundesstaat kennzeichnenden Aufteilung der staatlichen Aufgaben zwischen dem Bund als Gesamtstaat und den Ländern als Gliedstaaten (Föderalismus). Die Hinzufügung «Deutschland» sollte darauf hinweisen, dass dieser Teilstaat den Anspruch erhob, für das ganze Deutschland zu sprechen. Das Volk als Souverän ist im Deutschen Bundestag repräsentativ vertreten. Der Deutsche Bundestag ist als oberstes Organ der Legislative der Mittelpunkt des politischen Lebens und von keinem anderen Verfassungsorgan abhängig; sein Präsident ist nach dem Bundespräsidenten der zweithöchste Repräsentant der Bundesrepublik.

НЕ нашли? Не то? Что вы ищете?

Die Abgeordneten werden in allgemeinen, freien, gleichen und geheimen Wahlen vom Volk gewählt. In der Zusammensetzung des Bundestags spiegeln sich somit die gesellschaftlichen Gruppierungen und Kräfte wider. Allerdings hat sich im Laufe der Jahre gezeigt, dass bestimmte Gruppen der Gesellschaft, wie z. B. die Beamten, überproportional vertreten sind, während andere, z. B. freie Unternehmer oder Handwerker, eher unterrepräsentiert sind. Bis 1990 traten zu den 496 vom Volk gewählten Mitgliedern (zuzüglich möglicher Überhangmandate) 22 vom Berliner Abgeordnetenhaus gewählte Abgeordnete aus West-Berlin, die nicht voll stimmberechtigt waren. Nach der ersten gesamtdeutschen Wahl 1990 hatte der Bundestag (einschließlich 6 Überhangmandaten) 662 Abgeordnete. Der Bundestag wählt den Bundeskanzler und kann ihn auf dem Wege des konstruktiven Misstrauensvotums (das heißt, indem er mit absoluter Mehrheit einen neuen Bundeskanzler wählt) auch wieder stürzen. Der Bundeskanzler wird nach seiner Wahl vom Bundespräsidenten ernannt. Er schlägt sodann die von ihm ausgewählten Minister und Staatssekretäre dem Bundespräsidenten zur Ernennung vor. Bundeskanzler und Bundesminister bilden gemeinsam die Bundesregierung («Kabinett»), in der dem Bundeskanzler die Richtlinienkompetenz zusteht. Die Bundesregierung ist als oberstes Organ der Exekutive vom Vertrauen des Bundestages abhängig.

Der Bundesrat wurde als Vertretung der Länder neben dem Bundestag in das Regierungssystem eingebaut und fungiert quasi als zweite Kammer, obgleich dies im Grundgesetz so nicht vorgesehen ist. Durch den Bundesrat sind die Bundesländer an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt. Jedem Bundesland stehen im Bundesrat mindestens drei Stimmen zu. Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland verfügen über drei Stimmen, die Länder mit mehr als 2 Millionen Einwohnern besitzen vier Stimmen (Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen), Hessen verfügt über fünf Stimmen, Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern haben sechs Stimmen (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern). Für die Dauer eines Jahres wird im Turnus ein Ministerpräsident oder (bei den Stadtstaaten) Bürgermeister zugleich Präsident des Bundesrates und damit Stellvertreter des Bundespräsidenten. Im September 1951 wurde als weiteres oberstes Verfassungsorgan das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe errichtet, das über die Einhaltung der rechtsstaatlichen Ordnung zu wachen hat. Seine Entscheidungen binden alle anderen staatlichen Organe, auch den Deutschen Bundestag.

Mit der Vereinigung Deutschlands wurde das Grundgesetz am 3. Oktober 1990 auch in den neu gebildeten Ländern der bisherigen DDR in Kraft gesetzt.

Text 2. Das Grundgesetz – Fakten und Infos.

Der Weg zum Grundgesetz

Aufgabe. Lesen Sie und erzählen Sie den Text nach.

Am 1. Juli 1948 teilten die West-Alliierten den obersten Repräsentanten der westdeutschen Politik ihre Pläne für einen Weststaat mit. Daraufhin erarbeitete ein von den Ministerpräsidenten der deutschen Länder der drei westlichen Besatzungszonen berufenes Expertengremium im August 1948 auf der Insel Herrenchiemsee die „Richtlinien für ein Grundgesetz“. Diese Ausarbeitungen dienten dem so genannten Parlamentarischen Rat als Grundlage für die weitere Arbeit. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes setzten die Würde und die Freiheit des Einzelnen ganz an den Anfang. Der Parlamentarische Rat war sich der Defizite der Weimarer Verfassung und der Verbrechen des Nationalsozialismus bewusst. Nie wieder sollte ein Weg in die Sackgasse einer Diktatur führen. Meinungs-, Informations-, Presse - und Rundfunkfreiheit sollten die Deutschen zu mündigen Bürgern machen. Auch sollte international um Vertrauen geworben werden.

Text 3. Die Verkündung des Grundgesetzes

Aufgabe. Lesen Sie und referieren Sie den Text.

„Heute, am 23. Mai 1949, beginnt ein neuer Abschnitt in der wechselvollen Geschichte unseres Volkes: Heute wird nach der Unterzeichnung und Verkündung des Grundgesetzes die Bundesrepublik Deutschland in die Geschichte eintreten. Wir sind uns alle klar darüber, was das bedeutet. Wer die Jahre seit 1933 bewusst erlebt hat, wer den völligen Zusammenbruch im Jahre 1945 mitgemacht hat, wer bewusst erlebt hat, wie die ganze staatliche Gewalt seit 1945 von den Alliierten übernommen worden ist, der denkt bewegten Herzens daran, dass heute, mit dem Ablauf dieses Tages, das neue Deutschland entsteht.“ Mit diesen Worten leitete Konrad Adenauer im Parlamentarischen Rat die Unterzeichnung des Grundgesetzes ein. Es war die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland.

Text 4. Der Bundestag

Aufgabe. Lesen Sie, übersetzen Sie und erzählen Sie den Text nach.

Der Bundestag ist die gewählte Vertretung des deutschen Volkes. In technischer Hinsicht wird die Hälfte der 598 Bundestagsmandate durch die Wahl von Landeslisten der Parteien (Zweitstimmen) zugeteilt und die andere Hälfte durch die Wahl von Personen in 299 Wahlkreisen (Erststimmen). Diese Aufteilung ändert nichts an der Schlüsselstellung der Parteien im Wahlsystem. Nur jene Wahlkreiskandidaten haben Aussichten auf Erfolg, die einer Partei angehören. Die Parteizugehörigkeit der Bundestagsabgeordneten soll die Verteilung der Wählerstimmen widerspiegeln. Um die Mehrheitsbilder aber nicht durch die Präsenz kleiner und kleinster Parteien zu komplizieren, schließt sie eine Sperrklausel, die so genannte Fünf-Prozent-Hürde, von der Vertretung im Bundestag aus.

Der Bundestag ist das deutsche Parlament. Seine Abgeordneten organisieren sich in Fraktionen und wählen aus ihrer Mitte einen Präsidenten. Der Bundestag hat die Aufgabe, den Bundeskanzler zu wählen und ihn dann durch Zustimmung zu seiner Politik im Amt zu halten. Der Bundestag kann den Kanzler ablösen, indem er ihm das Vertrauen verweigert. Darin gleicht er anderen Parlamenten. Es macht auch keinen großen Unterschied, dass in Deutschland der Kanzler gewählt, in Großbritannien oder anderen parlamentarischen Demokratien aber vom Staatsoberhaupt ernannt wird. In anderen parlamentarischen Demokratien wird stets ein Parteiführer zum Regierungschef ernannt, der sich auf eine Parlamentsmehrheit stützen kann.

Die zweite große Aufgabe der Abgeordneten im Bundestag ist die Gesetzgebung. Seit 1949 sind im Parlament rund 9000 Gesetzesvorlagen eingebracht und mehr als 6200 Gesetze verkündet worden. Überwiegend handelt es sich dabei um Gesetzesänderungen. Die meisten Entwürfe stammen von der Bundesregierung. Ein kleinerer Teil wird aus dem Parlament oder vom Bundesrat eingebracht. Auch hier gleicht der Bundestag den Parlamenten anderer parlamentarischer Demokratien darin, dass er hauptsächlich Gesetze verabschiedet, die von der Bundesregierung vorgeschlagen werden. Der Bundestag verkörpert allerdings weniger den Typ des Debattierparlaments, wie es die britische Parlamentskultur kennzeichnet. Er entspricht eher dem Typ des Arbeitsparlaments.

Die Fachausschüsse des Bundestages beraten sehr intensiv und sachkundig über die dem Parlament vorgelegten Gesetzentwürfe. Darin ähnelt die Tätigkeit des Bundestages ein Stück weit dem Zuschnitt des US-amerikanischen Kongresses, der den Prototyp des Arbeitsparlaments bildet. Die dritte große Aufgabe des Bundestages ist die Kontrolle der Regierungsarbeit. Die in der Öffentlichkeit sichtbare parlamentarische Kontrolle übt die parlamentarische Opposition aus. Der weniger sichtbare, dafür aber nicht weniger wirksame Teil der Kontrollfunktion wird von den Abgeordneten der Regierungsparteien übernommen, die hinter den verschlossenen Türen der Sitzungsräume kritische Fragen an ihre Regierungsvertreter richten.

Text 5. Der Bundespräsident

Aufgabe. Lesen Sie, übersetzen Sie und referieren Sie den Text.

Der Bundespräsident repräsentiert die Bundesrepublik Deutschland als Staatsoberhaupt. Er vertritt das Land nach außen und ernennt die Regierungsmitglieder, die Richter und die hohen Beamten. Mit seiner Unterschrift setzt er die Gesetze in Kraft. Er entlässt die Regierung und darf, wie im Sommer 2005 geschehen, das Parlament in Ausnahmefällen vorzeitig auflösen. Ein Vetorecht, wie es der US-amerikanische Präsident oder andere Staatspräsidenten gegen Gesetzesbeschlüsse der parlamentarischen Körperschaften besitzen, gesteht das Grundgesetz dem Bundespräsidenten nicht zu. Der Bundespräsident bestätigt zwar die parlamentarischen Beschlüsse und die Personalvorschläge der Regierung. Aber er prüft nur ihr korrektes Zustandekommen nach den Vorschriften des Grundgesetzes.

Der Bundespräsident übt sein Amt über eine Periode von fünf Jahren aus; er kann für eine weitere Periode wiedergewählt werden. Er wird von der Bundesversammlung gewählt. Diese besteht zum einen aus den Mitgliedern des Bundestages und zum anderen aus einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Parlamenten der 16 Länder gewählt werden.

Text 6. Der Bundeskanzler und die Regierung

Aufgabe. Lesen Sie, übersetzen Sie und erzählen Sie den Text nach.

Der Bundeskanzler wird vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt. Er schlägt dem Bundespräsidenten die Ernennung und Entlassung der Ministerinnen und Minister vor. Der Bundeskanzler leitet die Bundesregierung nach einer vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung. Er trägt die Regierungsverantwortung gegenüber dem Bundestag und besitzt im Verteidigungsfall die Befehls - und Kommandogewalt über die Streitkräfte.

Der Bundeskanzler ist das einzige gewählte Mitglied der Bundesregierung. Die Verfassung räumt ihm das Recht ein, selbst die Minister als die Leiter der wichtigsten politischen Behörden auszuwählen. Der Kanzler bestimmt ferner die Anzahl der Ministerien und er legt deren Zuständigkeiten fest. Er besitzt die Richtlinienkompetenz. Sie umschreibt das Recht des Kanzlers, verbindlich die Schwerpunkte der Regierungstätigkeit vorzuschreiben. Mit diesen Befugnissen besitzt der Bundeskanzler ein Arsenal von Führungsinstrumenten, das dem Vergleich mit der Regierungsmacht der Präsidenten in präsidialen Demokratien standhält.

Dem Parlamentarischen Rat, der 1949 das Grundgesetz beschloss, stand als Vorbild für den Bundeskanzler das Bild des britischen Premierministers vor Augen. Dieser verfügt über exakt die gleichen Machtmittel wie der Kanzler, doch tatsächlich fällt dessen Macht weit hinter die des britischen Premiers zurück. Im parlamentarischen System Großbritanniens regiert immer nur eine Partei, denn das britische Mehrheitswahlsystem begünstigt die stärkste Partei. Im Bundestag besitzt im Regelfall keine Partei die Mehrheit. Für die Kanzlerwahl ist deshalb üblicherweise eine Koalition, das heißt ein Bündnis verschiedener Parteien, erforderlich.

Der Kanzlerwahl gehen ausführliche Beratungen zwischen den Parteien voraus, die gemeinsam regieren wollen. Hier geht es dann im Einzelnen darum, wie die Ministerien zwischen den Parteien aufgeteilt werden, welche Ministerien beibehalten und welche neu geschaffen werden sollen. Der stärkeren Partei im Regierungsbündnis wird das Recht zugebilligt, den Bundeskanzler zu stellen. Des Weiteren verständigen sich die Parteien auf die Vorhaben, die sie in den nächsten Jahren in Angriff nehmen wollen. Die Ergebnisse dieser Koalitionsverhandlungen werden in einem Koalitionsvertrag niedergelegt. Erst nach diesen Schritten wird der Bundeskanzler gewählt. Verhandlungen zwischen den Regierungsparteien bereiten die Entscheidungen der Bundesregierung vor und begleiten sie. Wenn sich der Vorrat an politischen Gemeinsamkeiten noch vor der Wahl eines neuen Bundestages erschöpft, wird die Ablösung des Bundeskanzlers aktuell. Mit der Ablösung des amtierenden Kanzlers durch ein – konstruktives – Misstrauensvotum muss gleichzeitig ein neuer Kanzler gewählt werden. Diese offensive Aufkündigung des parlamentarischen Vertrauens zwingt die im Bundestag vertretenen Parteien, eine neue, arbeitsfähige Regierungsmehrheit zu bilden, bevor sie den Kanzler stürzt. Ein Kanzlersturz ist erst zweimal versucht worden, nur einmal, 1982, gelang er: Dem damaligen Kanzler Helmut Schmidt (SPD) wurde das Misstrauen ausgesprochen und Helmut Kohl (CDU) gewählt.

Der Bundeskanzler kann aber auch im Bundestag jederzeit die Vertrauensfrage stellen, um zu prüfen, ob er noch den uneingeschränkten Rückhalt der Regierungsparteien genießt. Verliert der Kanzler diese Vertrauensabstimmung, wenden sich also Teile der Regierungsmehrheit vom Kanzler ab, dann liegt die Entscheidung, ob der Bundestag aufgelöst wird und damit Neuwahlen stattfinden sollen, beim Bundespräsidenten. Der Bundespräsident kann die im Bundestag vertretenen Parteien auch auffordern, die Bildung einer neuen Regierung zu versuchen.

Eine wirkliche Niederlage bei einer Vertrauensabstimmung hat es in der Geschichte der Bundesrepublik nicht gegeben. Dreimal gab es jedoch verabredete Niederlagen: Die Abgeordneten der Regierungsparteien oder die Minister enthielten sich der Stimme, um die Regierung zu Fall zu bringen (1972, 1982, 2005). Dieser Weg wurde beschritten, um die nach der Verfassung sonst nicht mögliche vorzeitige Neuwahl des Bundestages zu veranlassen. Er lässt sich nur mit Zustimmung des Bundespräsidenten beschreiten und ist nicht unumstritten. Bereits 1983 hat das Verfassungsgericht betont, dass es sich um ein bedenkliches, von der Verfassung nicht gewolltes Verfahren handle. 2005 wurde das oberste Gericht ebenfalls angerufen, doch auch hier wiesen die Verfassungsrichter die Klage zweier Abgeordneter zurück.

Text 7. Der Bundesrat

Aufgabe. Lesen Sie, übersetzen Sie und erzählen Sie den Text nach.

Der Bundesrat ist die Vertretung der Länder, eine Art Zweite Kammer neben dem Bundestag. Er muss jedes Bundesgesetz beraten. Als Länderkammer hat der Bundesrat die gleiche Funktion wie die Zweiten Kammern in anderen Bundesstaaten, die meist als Senat bezeichnet werden. Dem Bundesrat gehören ausschließlich Vertreter der Landesregierungen an. Das Stimmengewicht der Länder trägt in sehr moderater Form der Bevölkerungsstärke Rechnung: Jedes Land hat mindestens drei, die einwohnerstärkeren Länder bis zu sechs Stimmen. Das kleinste Land Bremen zählt das größte Land Nordrhein-Westfalen über 18 Millionen Einwohner.

Der Bundesrat wirkt am Zustandekommen der Bundesgesetze mit. Dabei unterscheidet er sich von den Zweiten Kammern anderer Bundesstaaten. Das Grundgesetz sieht zwei Arten von Mitwirkung vor. Bundesgesetze, die den Ländern zusätzliche Verwaltungskosten verursachen oder die an die Stelle bisheriger Landesgesetze treten, unterliegen der Zustimmungspflicht des Bundesrates: Der Bundesrat muss einem Gesetzesbeschluss des Bundestages zustimmen, damit dieser wirksam werden kann. Hier hat der Bundesrat den Status einer mit dem Bundestag gleichberechtigten gesetzgebenden Körperschaft. Gegenwärtig sind mehr als 50 Prozent aller Gesetzesbeschlüsse zustimmungspflichtig. Weil die Bundesgesetze grundsätzlich von den Länderverwaltungen ausgeführt werden, bringen die wichtigsten und kostenintensiven Gesetze die Verwaltungshoheit der Länder ins Spiel. Von diesen Zustimmungsgesetzen sind die „Einspruchsgesetze“ zu unterscheiden. Diese kann der Bundesrat zwar ablehnen. Der Bundestag kann den Einspruch aber mit der gleichen Mehrheit wie im Bundesrat – einfache, absolute oder Zweidrittel-Mehrheit – zurückweisen.

Bedenkt man, dass die Tätigkeit des Bundesrates auf den Schultern der 16 Landesregierungen ruht, so wird deutlich, dass die Landesregierungen bedeutende bundespolitische Akteure sind. Diesem Umstand verdanken die Ministerpräsidenten als Regierungschefs der Länder ihre weit über die eigenen Länder hinaus reichende Sichtbarkeit. Seit September 2006 regelt eine Föderalismusreform die Zuständigkeiten von Bund und Ländern neu. Ziel der Reform ist es, die Handlungs - und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern und die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen.

Text 8. Erfolgreich: Deutschland in der Weltwirtschaft

Aufgabe. Lesen Sie, übersetzen Sie und erzählen Sie den Text nach.

Wegen der hohen Exportorientierung ist Deutschland an offenen Märkten interessiert. Die wichtigsten Handelspartner sind Frankreich, die USA und Großbritannien. Nach Frankreich sind 2006 Güter und Dienstleistungen im Wert von 85 Milliarden Euro exportiert worden, in die USA im Wert von 78 Milliarden Euro und nach Großbritannien im Wert von 65 Milliarden Euro. Seit den Ost-Erweiterungen der EU (2004 und 2007) ist neben dem Handel mit den „alten“ EU-Staaten ein starker Aufschwung des Handelsvolumens mit den osteuropäischen EU-Mitgliedsländern erkennbar. Insgesamt werden gut zehn Prozent aller Exporte in diese Länder getätigt.

Kontinuierlich wächst die Bedeutung von Handels - und Wirtschaftsbeziehungen zu den asiatischen Schwellenländern wie China und Indien. Lagen die deutschen Exporte in der Region 1993 noch bei 33 Milliarden Euro, so stiegen sie inzwischen um mehr als das Dreifache auf 104 Milliarden Euro (2006). Die Zahl deutscher Unternehmen in Asien stieg in der gleichen Zeit von 1800 auf 3500, die Direktinvestitionen haben sich in dieser Zeit mehr als vervierfacht.

Text 9. Wirtschaftsordnung: Leistung und soziale Balance

Aufgabe. Lesen Sie, übersetzen Sie und erzählen Sie den Text nach.

Deutschland ist eine Soziale Marktwirtschaft, das heißt: Der Staat garantiert freies wirtschaftliches Handeln, bemüht sich jedoch um einen sozialen Ausgleich. Auch aufgrund dieses Konzeptes ist Deutschland ein Land mit hohem sozialem Frieden, was sich in äußerst seltenen Arbeitskämpfen widerspiegelt. Im Durchschnitt der Jahre 1996 bis 2005 wurde in Deutschland je 1000 Beschäftigte an nur 2,4 Tagen gestreikt und damit sogar weniger als in der Schweiz mit durchschnittlich 3,1 Streiktagen. Die Sozialpartnerschaft von Gewerkschaften und Arbeitgebern ist durch die institutionalisierte Konfliktregelung im Rahmen des kollektiven Arbeitsrechts festgeschrieben. Das Grundgesetz sichert die Tarifautonomie, die den Sozialpartnern das Recht zubilligt, Arbeitsbedingungen eigenverantwortlich in Tarifverträgen zu regeln.

Text 10. Dienstleistungen: Der größte Sektor

Aufgabe. Lesen Sie, übersetzen Sie und referieren Sie den Text.

Fast 28 Millionen Menschen arbeiten im weitesten Sinne im sich dynamisch entwickelnden Dienstleistungssektor – rund zwölf Millionen davon bei privaten und öffentlichen Dienstleistungsunternehmen, nahezu zehn Millionen in Handel, Gastgewerbe und Verkehr sowie sechs Millionen in Finanzierung, Vermietung und Unternehmensdienstleistung. Auch diese Branche ist zu gut 40 Prozent durch kleine und mittelständische Unternehmen geprägt. Private und öffentliche Dienstleistungsunternehmen sind an der gesamten Bruttowertschöpfung von 2094 Milliarden Euro bereits mit 468 Milliarden Euro beteiligt (2006); Unternehmen aus den Bereichen Finanzierung, Vermietung und Unternehmensdienstleistung zusätzlich mit 618 Milliarden Euro. Eine wichtige Säule im Dienstleistungssektor bilden die Unternehmen des Banken - und Versicherungswesens. Sie konzentrieren sich in Frankfurt am Main, wo auch die Europäische Zentralbank (EZB), die Hüterin des Euro, die Bundesbank und die Deutsche Börse ansässig sind.

Eine Branche rückt immer mehr in den Vordergrund: die Kulturwirtschaft. Der auch als Kreativwirtschaft bekannte Sektor umfasst die Teilbranchen Musik, Literatur, Kunst, Film und darstellende Künste, aber auch Rundfunk/TV, Presse, Werbung, Design und Software. Obwohl noch keine einheitliche statistische Erhebung vorliegt, haben sich die „Creative Industries“ in vielen Regionen, wie zum Beispiel in Berlin, zu einem stabilen Wirtschaftsfaktor entwickelt.

Text 11. Umwelt, Klima, Wasser, Energie

Aufgabe. Lesen Sie, übersetzen Sie und referieren Sie den Text.

Zu den größten umweltpolitischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gehören die Veränderungen der Atmosphäre und des Klimasystems. Der zum größten Teil durch menschliches Handeln verursachte Klimawandel ist die globale Herausforderung schlechthin. Deutschland unternimmt seit vielen Jahren Anstrengungen zur Vermeidung von Treibhausgas-Emissionen durch vorausschauende nationale Klimaschutzpolitik und die Förderung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz. International übernimmt Deutschland in der Klima - und Energiepolitik eine Vorreiterrolle und will ehrgeizige Reduktionsziele realisieren.

Text 12. Deutschland in der EU

Aufgabe. Lesen Sie, übersetzen Sie und erzählen Sie den Text nach.

Europapolitik wird innerhalb Deutschlands durch verschiedene Koordinierungsmechanismen abgestimmt. Die deutsche Sprache ist in Europa diejenige, die von den meisten Muttersprachlern gesprochen wird. Deutschland pflegt zu den EU-Mitgliedstaaten auch bilaterale Beziehungen.

Europäische Politik umfasst heute alle Politikbereiche. Um deutsche Interessen wirksam vertreten zu können, sind effiziente Koordinierungsmechanismen innerhalb der Bundesregierung unverzichtbar.

Am Anfang des europäischen Gesetzgebungsprozesses steht in den meisten Fällen ein Vorschlag der Europäischen Kommission (Verordnungs - oder Richtlinienvorschlag).

Diese Vorschläge werden anschließend vom Rat, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten sind, und dem Europäischen Parlament, das von der Bevölkerung direkt gewählt wird, beraten, möglicherweise abgeändert und schließlich beschlossen oder verabschiedet.

Text 13. Die Koordinierung der deutschen Europapolitik

Aufgabe. Lesen Sie, übersetzen Sie und erzählen Sie den Text nach.

Der Abstimmungsprozess läuft in der Praxis folgendermaßen ab: Beschließt die Europäische Kommission einen Rechtsetzungsvorschlag, muss das fachlich zuständige (federführende) Ministerium noch vor der ersten Beratung des Vorschlags im Rat eine abgestimmte Meinung der Bundesregierung herbeiführen. Alle Ministerien, deren Interessen ebenfalls von dem neuen Kommissionsvorschlag berührt sind, werden vom federführenden Ressort unterrichtet und um ihre Stellungnahme gebeten. Daraus leitet sich die Verhandlungsposition ab, auf deren Grundlage die Bundesregierung im Rat verhandelt.

Die fachliche Verantwortung für die Koordinierung des gesamten Prozesses der innerstaatlichen Willensbildung zu einem europapolitischen Vorhaben liegt beim jeweils federführenden Ministerium. Dies gilt insbesondere für

die laufende Unterrichtung von Bundestag und Bundesrat,

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