Федеральное государственное бюджетное образовательное учреждение высшего профессионального образования

«РОССИЙСКАЯ АКАДЕМИЯ НАРОДНОГО ХОЗЯЙСТВА

И ГОСУДАРСТВЕННОЙ СЛУЖБЫ

при ПРЕЗИДЕНТЕ РОССИЙСКОЙ ФЕДЕРАЦИИ»

ЮЖНО-РОССИЙСКИЙ ИНСТИТУТ – ФИЛИАЛ РАНХиГС

Кафедра иностранных языков и речевых коммуникаций

МЕТОДИЧЕСКИЕ РЕКОМЕНДАЦИИ

ПО НЕМЕЦКОМУ ЯЗЫКУ

ДЛЯ ПОДГОТОВКИ К ВСТУПИТЕЛЬНОМУ ЭКЗАМЕНУ

В АСПИРАНТУРУ

Ростов-на-Дону

2013

ЮЖНО-РОССИЙСКИЙ ИНСТИТУТ – ФИЛИАЛ РАНХиГС

Кафедра иностранных языков и речевых коммуникаций

,

Методические рекомендации по немецкому языку для подготовки к вступительному экзамену в аспирантуру: учебное пособие. Ростов н/Д: Изд-во: Южно-Российского института – филиала РАНХиГС, 20с.

Методическое пособие предназначено для выпускников вузов, поступающих в аспирантуру, сдающих вступительный экзамен по немецкому языку, и содержит методические рекомендации для подготовки к экзамену.

Цель методических рекомендаций пособия – познакомить поступающих в аспирантуру со структурой вступительного экзамена и требованиями, предъявляемыми к уровню владения иностранным языком.

В пособие включены аутентичные тексты по темам, выносимым на обсуждение.

Пособие предназначено для самостоятельной работы с целью подготовки к сдаче вступительного экзамена по немецкому языку.

СОДЕРЖАНИЕ И СТРУКТУРА ВСТУПИТЕЛЬНОГО ЭКЗАМЕНА.

На вступительном экзамене претенденты должны продемонстрировать приобретённые в высшем учебном заведении знания и умения в области перевода с иностранного языка на русский язык, монологической и диалогической речи, специальных знаний в области своей профессии.

НЕ нашли? Не то? Что вы ищете?

ТРЕБОВАНИЯ, ПРЕДЪЯВЛЯЕМЫЕ НА ВСТУПИТЕЛЬНОМ ЭКЗАМЕНЕ ПО ИНОСТРАННОМУ ЯЗЫКУ.

Перевести письменно (со словарём) оригинальный текст по специальности объёмом печатных знаков на русский язык (60 минут). Прочитать без словаря статью на общественно политическую тему объёмом 1000 – 1200 печатных знаков из иностранной газеты или журнала и передать извлечённую информацию на иностранном языке (2-3 минуты). Уметь вести беседу по одной из предложенных тем на иностранном языке.

СПИСОК ТЕМ ДЛЯ СОБЕСЕДОВАНИЯ.

I. Научные интересы будущего аспиранта.

Wissenschaftliche Interessen des zukünftigen Aspiranten.

II. Государственное устройство страны изучаемого языка.

Grundlagen der Staatsordnung der Bundesrepublik Deutschland.

III. Конституция страны изучаемого языка.

Das Grundgesetz der BRD.

IV. Судебная ветвь власти страны изучаемого языка.

Judikative.

V. Экономическое развитие страны изучаемого языка.

Wirtschaftliche Entwicklung der BRD.

VI. Высшее образование в стране изучаемого языка.

Das Hochschulwesen in Deutschland.

VII. Университеты стран изучаемого языка.

Hochschulen und Universitäten der BRD.

VIII. Менеджмент: определение и функции.

Management: Begriff und Funktionen.

IX. Маркетинг.

Marketing.

X. Научные конференции/симпозиумы.

Konferenzen, Tagungen, Symposien.

Thema I. Wissenschaftliche Interessen des zukünftigen Aspiranten.

Mein Name ist Iwan Petrow. Im vorigen Jahr habe ich die Nordkaukasische Akademie für den öffentlichen Dienst mit Auszeichnung absolviert, die Fachrichtung Ökonomie. Während des Studiums interessierte ich mich für die Fragen der Volkswirtschaft, nahm aktiv an den Seminaren teil, hielt Vorträge auf den wissenschaftlichen Studentenkonferenzen, schrieb die mit den Problemen der Entwicklung der Wirtschaft verbundenen Semesterarbeiten. Ich glaube, dass die Wissenschaft eine große Zukunft hat.

Die heutige Entwicklung der Industrie und des Handels, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur verlangen von den Menschen gute Kenntnisse. Um bedeutende Erfolge im Wirtschafts-, Wissenschafts- und Kulturbereich zu erzielen, muss man gute und gründliche Kenntnisse haben. Um allgemeine Anerkennung auf dem internationalen Niveau zu finden, muss jeder Mensch gut ausgebildet sein. Eine Bildung zu besitzen, ist nicht nur für jeden Mensch wichtig, sondern auch für das ganze Land. Dazu dienen unsere mittleren und höheren Lehranstalten. Heranbildung des akademischen Nachwuchses ist sehr wichtig für die Zukunft der Wissenschaft, des Staates, des Menschen selbst, für die Laufbahn.

Sich mit der Wissenschaft zu beschäftigen, ist es immer sehr interessant, es ermöglicht, die beruflichen Fertigkeiten fortzubilden, erweitert den Gesichtskreis, fördert die Geistesbildung und das Denken.

Ich besuche oft Bibliotheken und studiere wissenschaftliche Zeitschriften und Fachliteratur, sammle das Material. Zum Thema meiner wissenschaftlichen Arbeit habe ich schon einen Artikel geschrieben und veröffentlicht.

Aufgabe. Erzählen Sie über Ihre wissenschaftlichen Interessen. Warum

beschlossen Sie an der Aspirantur zu studieren?

Thema II. Grundlagen der Staatsordnung der Bundesrepublik

Deutschland.

Nach dem Artikel 20 des Grundgesetzes bestimmen 5 Prinzipien die Staatsordnung der BRD. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer, sozialer, parlamentarischer und föderativer Rechtsstaat.

Die demokratische Grundlage der Staatsordnung bildet das Prinzip der Volkssouveränität. „Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus“, heißt es im Artikel 20 des Grundgesetzes. Das deutsche Volk übt die Staatsgewalt unmittelbar in Wahlen und mittelbar durch besondere Staatsorgane, die nach dem Prinzip der Gewaltenteilung organisiert sind, aus. Formen unmittelbarer Demokratie wie Volksentscheid (Referendum) oder Volksbegehren sieht das Grundgesetz nur ausnahmsweise vor, nämlich nur für den Fall der Neugliederung des Bundesgebietes. Die republikanische Form des deutschen Staates findet ihren verfassungsmäßigen Ausdruck in der Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland“. Äußerlich tritt sie vor allem dadurch in Erscheinung, dass der durch Wahl berufene Bundespräsident das Staatsoberhaupt ist. Die rechtliche Ordnung der BRD manifestiert sich in ihrer Verfassung – dem Grundgesetz (GG) vom 23. Mai 1949. Die Artikel 1 bis 19 des GG enthalten den Grundrechtskatalog, der im wesentlichen die klassischen Menschen - und Bürgerrechte nennt.

Kernstück des Rechtsstaatsprinzips ist die Gewaltenteilung. Die Funktionen der Staatsgewalt sind den voneinander unabhängigen Organen der Gesetzgebung (Legislative), der vollziehenden Gewalt (Exekutive) und der Rechtsprechung (Judikative) übertragen. Verfassungsorgane mit legislativen Aufgaben sind der Bundestag (Parlament) und der Bundesrat (Länderkammer). Die exekutiven Aufgaben nehmen vor allem die Bundesregierung (der Bundeskanzler und sein „Kabinett“) und der Bundespräsident wahr. Dem Bundesverfassungsgericht kommt auf Verfassungsebene die Funktion der Rechtsprechung zu.

Der föderative Aufbau Deutschlands bedeutet, dass nicht nur der Bund, sondern auch 16 einzelnen Bundesländer Staaten sind. Sie haben ihre eigene, aber auf gewisse Bereiche beschränkte Hoheitsgewalt, die durch eigene Gesetzgebung, Vollziehung und Rechtsprechung wahrgenommen wird. 16 Gliedstaaten der BRD sind die Länder: Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, und drei Städte Bremen, Hamburg und Berlin. Das sozialistische Prinzip verpflichtet den Staat zum Schutz der sozial schwächeren und zum ständigen Bemühen um soziale Gerechtigkeit. Der Sozialstaat zeigt sich in der Sozialsicherung mit ihren Leistungen für Alter (Renten), Invalidität, Krankheit, Arbeitslosigkeit, auch in der Sozialhilfe für Bedürftige, in Wohnungsbehilfen, im Kindergeld u. v.a.

Texterläuterungen:

die Neugliederung des Bundesgebietes – изменение территориального

деления ФРГ

der Bedürftige (-en) – нуждающийся

Aktiver Wortschatz:

der Staat – государство

der Rechtsstaat – правовое государство

der Sozialstaat – социальное государство

die Staatsordnung – государственное устройство, система, порядок

die Staatsgewalt – государственная власть

das Grundgesetz = die Verfassung – основной закон

den Ausdruck finden – находить своё выражение

die Staatsgewalt ausüben – осуществлять государственную власть

in Erscheinung treten – проявляться

die Gewaltenteilung – разделение власти

die Legislativeзаконодательная власть

die Exekutive – исполнительная власть

die Judikative – судебная власть

Fragen zum Text:

1. Wie viele Prinzipien bestimmen die Staatsordnung der BRD und wie heißen sie?

2. Wer ist das Staatsoberhaupt der BRD? Von wem wird er gewählt?

3. Wer ist Chef der Regierung der BRD?

4. Worin findet ihren Ausdruck die republikanische Form in der BRD?

5. Worin manifestiert sich die rechtliche Ordnung der BRD und was ist ihr Kernstück?

6. Wozu verpflichtet das Sozialprinzip den Staat?

7. Welche Sozialleistungen in der BRD sind Ihnen bekannt?

Thema III. Das Grundgesetz für die BRD.

Das Grundgesetz.

Das Grundgesetz bindet die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Staatsverwaltung an Recht und Gesetz. Besondere Bedeutung besitzt der Artikel 1 des Grundgesetzes. Er postuliert als höchstes Gut der Verfassungsordnung die Respektierung der Menschenwürde: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. Die weiteren Grundrechte garantieren unter anderem die Freiheit des Handelns im Rahmen der Gesetze, die Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz, die Presse - und Medienfreiheit, die Vereinigungsfreiheit sowie den Schutz der Familie.

Mit der Feststellung, dass das Volk die Herrschaft durch besondere Organe ausübt, schreibt das Grundgesetz die Herrschaftsform der repräsentativen Demokratie fest. Darüber hinaus bestimmt es Deutschland als Rechtsstaat: Alles Handeln staatlicher Behörden unterliegt der richterlichen Kontrolle. Ein weiteres Verfassungsprinzip ist der Bundesstaat, das heißt die Aufteilung der Herrschaftsgewalt auf eine Reihe von Gliedstaaten und auf den Zentralstaat. Schließlich definiert das Grundgesetz Deutschland als einen Sozialstaat. Der Sozialstaat verlangt, dass die Politik Vorkehrungen trifft, um den Menschen auch bei Erwerbslosigkeit, Behinderung, Krankheit und im Alter ein menschenwürdiges materielles Auskommen zu gewährleisten. Eine Besonderheit des Grundgesetzes ist der so genannte „Ewigkeitscharakter“ dieser tragenden Verfassungsgrundsätze. Die Grundrechte, die demokratische Herrschaftsform, der Bundesstaat und der Sozialstaat dürfen auch durch spätere Änderungen des Grundgesetzes oder durch eine komplett neue Verfassung nicht angetastet werden.

Das Grundgesetz von 1949 umfasst 146 Artikel. Sie lassen sich in vier Bereiche zusammenfassen. Der erste Bereich enthält die 19 unantastbaren Grundrechte. Im zweiten wird die föderalistische Staatsstruktur, also das Verhältnis von Bund und Ländern bestimmt. Der dritte Bereich beschreibt Funktion und Aufgaben der obersten Staatsorgane. Und im vierten werden die Staatsfunktionen wie die Ausführung von Bundesgesetzen etc. behandelt. Voran steht die Präambel, die den Willen, „in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“, unterstreicht.

Das Grundgesetz kann nur mit der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates geändert werden.

Einige Bestimmungen des Grundgesetzes dürfen nicht geändert werden. Zu diesen Verfassungsgrundsätzen gehören die bundesstaatliche Ordnung, die Gewaltenteilung, die Prinzipien der Demokratie, des Rechts - und Sozialstaates. Unantastbar sind auch das Bekenntnis zur Würde des Menschen sowie der Kern der grundrechtlichen Gleichheits- und Freiheitsrechte.

Am 15. November 1994 traten Grundgesetzänderungen in Kraft, die zum einen Staatsziele zum Umweltschutz, zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie zum Schutz der Behinderten enthalten. Zum anderen wurden Änderungen zur Verteilung der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern eingefügt.

Eine weitere Verfassungsänderung wurde durch den Maastricht-Vertrag erforderlich. Der neue Europaartikel 23 des GG stellt klar, dass die BRD ein vereintes Europa mit demokratischer, rechtsstaatlicher, sozialer und föderativer Struktur anstrebt.

Der neue Artikel 23 regelt auch, welche Rolle der Bundestag und die Bundesländer bei der Fortentwicklung der europäischen Integration spielen werden. Weitere neuere Verfassungsänderungen ermöglichen die Privatisierung der Bundespost und der Bundesbahn.

Texterläuterungen:

der Maastricht-Vertrag – Маастрихтский договор

Aktiver Wortschatz:

das Grundgesetz – основной закон

binden (an D) – привязать к ч.-л.

die Gesetzgebung – законодательство

verfassungsmäßig – конституционный

die Staatsverwaltung – государственное управление

die Respektierung – уважение, соблюдение (напр. законов)

die Menschenwürde – человеческое достоинство

unantastbar – неприкосновенный

die Feststellung – установление, констатация; определение

festschreiben – зафиксировать письменно

das Auskommen – доход, заработок

tatsächlich – фактический, действительный

Fragen zum Text:

1. Wann wurde das Grundgesetz für die BRD geschaffen?

2. Wann und warum wurde das GG in Deutschland geändert?

3. Welche Grundrechte dürfen in ihrem Wesensgehalt nicht angetastet werden?

4. Welche Bestimmungen des GG dürfen nicht geändert werden?

5. Wann und warum wurden neue Grundgesetzänderungen eingefügt?

6. Auf welche Weise kann das Grundgesetz in der BRD geändert werden?

Thema IV. Judikative.

Das Bundesverfassungsgericht (Es hat seinen Sitz in Karlsruhe und besteht aus zwei Senaten mit je acht Richtern, die je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt werden. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre. Eine Wiederwahl ist nicht möglich.) ist eine charakteristische Institution der deutschen Nachkriegsdemokratie. Es wurde vom Grundgesetz mit dem Recht ausgestattet, demokratisch korrekt zustande gekommene Gesetzesbeschlüsse außer Kraft zu setzen, wenn es zu der Feststellung gelangt, dass sie gegen das Grundgesetz verstoßen. Das Verfassungsgericht kann nur dann tätig werden, wenn es mit einer Klage befasst wird. Der Kreis der Klageberechtigten umfasst die Bundesorgane: Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung oder deren Teile – Abgeordnete oder Fraktionen – sowie Landesregierungen. Das Verfassungsgericht wird im „Verfassungsstreit“ zum Schutz der im Grundgesetz garantierten Gewaltenteilung und des Bundesstaates aktiv. Um auch einer parlamentarischen Minderheit die Anrufung des Verfassungsgerichts zu ermöglichen, genügt ein Drittel der Mitglieder des Bundestages, um Klage gegen eine Rechtsnorm zu erheben („abstrakte Normenkontrollklage“).

Das Grundgesetz legitimiert auch den einzelnen Bürger zur „Verfassungsbeschwerde“, wenn er sich durch das Handeln einer Behörde in seinen Grundrechten verletzt sieht. Schließlich ist jedes deutsche Gericht verpflichtet, mit einer „konkreten Normenkontrollklage“ an das Verfassungsgericht heranzutreten, wenn es ein Gesetz für verfassungswidrig hält. Das Bundesverfassungsgericht hat das Monopol auf die Verfassungsauslegung für die gesamte Gerichtsbarkeit.

Deutschland teilt mit den meisten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) grundlegende Eigenschaften des politischen Systems. Es besitzt das Regierungssystem der parlamentarischen Demokratie, das heißt, die Regierungspolitik wird vom Regierungschef und seinen Ministern, aber nicht vom Staatsoberhaupt bestimmt. Durch die hohen Standards des Grundgesetzes für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie wird bisweilen auch das Bundesverfassungsgericht zu einem europapolitischen Akteur. Das Gericht hat mehrfach verdeutlicht, dass die europäische Rechtsordnung den Kriterien des Grundgesetzes genügen muss, bevor Deutschland politische Gestaltungsrechte an die EU abtritt. Die „Ewigkeitsgarantie“ der tragenden Grundgesetzprinzipien gerät hier in ein gewisses Spannungsverhältnis zum Bekenntnis des Grundgesetzes zur europäischen Integration.

Aktiver Wortschatz:

das Bundesverfassungsgericht – федеральный конституционный суд

die Streitigkeiten (pl) – спорный вопрос, спор, конфликт

gefährden – подвергать к.-л. опасности; угрожать, причинять вред

verfassungswidrig – противоречащий конституции, неконституционный

die Verfassungsbeschwerde – жалоба, подаваемая в конституционный суд

~ einlegen – подавать ~

verletzen – нарушать

das zuständige Gericht – компетентный суд

Fragen zum Text:

1. Worüber wacht das Bundesverfassungsgericht?

2. Worin entscheidet es?

3. Wer kann eine Verfassungsbeschwerde einlegen?

4. Aus wie vielen Senaten besteht das Bundesverfassungsgericht?

5. Worüber entscheidet das Erste Senat?

6. Welche Fragen sind dem Zweiten Senat zuständig?

Thema V. Wirtschaftliche Entwicklung der BRD

Daimler, Siemens, Porsche, Lufthansa, SAP. Deutsche Unternehmen genießen international einen ausgezeichneten Ruf. Sie stehen für das weltweit als Qualitätssiegel geachtete „Made in Germany“. Sie stehen für Innovation, Qualität und technischen Vorsprung. Doch die drittgrößte Volkswirtschaft der Erde, das sind nicht nur die „Global Player“, sondern auch zahlreiche Weltmarktführer aus dem Mittelstand, dem Herzstück der deutschen Wirtschaft. Sie alle bauen auf gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen im „Land der Ideen“ und auf die ausgezeichnete Qualifikation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch ausländische Investoren schätzen dies – als Standortvorteil in Zeiten der globalen Wirtschaft.

Deutschland zählt zu den am höchsten entwickelten Industrienationen der Welt und ist nach den USA und Japan die drittgrößte Volkswirtschaft. Mit 82,3 Millionen Einwohnern ist Deutschland auch der größte und wichtigste Markt in der Europäischen Union (EU). Im Jahr 2007 wurde in Deutschland ein Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 2423 Milliarden Euro erwirtschaftet, was einer Summe von 29455 Euro pro Kopf entspricht. Diese Leistung beruht vor allem auf dem Außenhandel. Mit einem Exportvolumen von 969 Milliarden Euro (2007), mehr als einem Drittel des Bruttonationaleinkommens, ist Deutschland weltweit der größte Exporteur von Gütern. 2007 wurde Deutschland zum fünften Mal in Folge „Exportweltmeister“. Dadurch ist Deutschland wie kaum ein anderes Land wirtschaftlich global ausgerichtet und stärker als viele andere Länder mit der Weltwirtschaft verflochten. Mehr als jeder vierte Euro wird im Export von Waren und Dienstleistungen verdient – mehr als jeder fünfte Arbeitsplatz hängt vom Außenhandel ab. Die wichtigsten Wirtschaftszentren in Deutschland sind das Ruhrgebiet (Industrieregion im Wandel zum Hightech - und Dienstleistungszentrum), die Großräume München und Stuttgart (Hightech, Automobil), Rhein-Neckar (Chemie), Frankfurt am Main (Finanzen), Köln, Hamburg (Hafen, Airbus-Flugzeugbau, Medien), Berlin und Leipzig.

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